Zitierungen von § 6 Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Fischwirt

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 FischWiMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FischWiMeistPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 FischWiMeistPrV Gliederung der Meisterprüfung (vom 29.05.2014)
...  (2) Die Meisterprüfung ist nach Maßgabe der §§ 3 bis 6 durchzuführen. Im fachtheoretischen sowie im wirtschaftlichen und rechtlichen Teil erfolgt ...
§ 5 FischWiMeistPrV Prüfungsanforderungen im wirtschaftlichen und rechtlichen Teil (vom 29.05.2014)
... Behörden und Organisationen. 3. Arbeitsrecht, soweit es nicht nach § 6 Absatz 12 geprüft wird, insbesondere Arbeitsvertrags- und Tarifvertragsrecht, ...
§ 7 FischWiMeistPrV Anrechnung anderer Prüfungsleistungen (vom 29.05.2014)
... Prüfungsbestandteile nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 und § 6 Absatz 9 freistellen, wenn in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung vor einer ...
§ 8 FischWiMeistPrV Bestehen der Meisterprüfung (vom 29.05.2014)
... als arithmetisches Mittel aus den Bewertungen der Leistungen in den Prüfungen nach § 6 Absatz 10 und 11 im Abschnitt Berufsausbildung sowie der Leistung in der Prüfung nach § ... Absatz 10 und 11 im Abschnitt Berufsausbildung sowie der Leistung in der Prüfung nach § 6 Absatz 12 im Abschnitt Mitarbeiterführung zu bilden, dabei ist die Note für den ... ist als arithmetisches Mittel aus den Bewertungen der Leistungen in der Prüfung nach § 6 Absatz 10 und in der Prüfung nach § 6 Absatz 11 zu bilden; dabei hat die Note in der ... der Leistungen in der Prüfung nach § 6 Absatz 10 und in der Prüfung nach § 6 Absatz 11 zu bilden; dabei hat die Note in der Prüfung nach § 6 Absatz 10 das doppelte ... Prüfung nach § 6 Absatz 11 zu bilden; dabei hat die Note in der Prüfung nach § 6 Absatz 10 das doppelte Gewicht. Das Ergebnis der Bewertungen ist in den Prüfungsteilen, den ... in den Prüfungsteilen, den Prüfungsfächern sowie in den Prüfungen nach § 6 Absatz 10 bis 12 in Noten auszuweisen. (2) Die Prüfung ist bestanden, wenn der ... mindestens ein Prüfungsfach oder eine der Leistungen in den Prüfungen nach § 6 Absatz 10 bis 12 mit "ungenügend" oder mehr als einer der vorgenannten ... mit "mangelhaft" benotet worden ist. (3) Die Prüfung nach § 6 Absatz 11 ist durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das ...
§ 9 FischWiMeistPrV Wiederholung der Meisterprüfung (vom 29.05.2014)
... Prüfungsteilen und Prüfungsfächern sowie von den Prüfungen nach § 6 Absatz 10 bis 12 zu befreien, wenn seine Leistungen darin in einer vorangegangenen Prüfung ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Berufsbildung in der Landwirtschaft
V. v. 29.10.2008 BGBl. I S. 2155
Artikel 1 LwAusbVÄndV Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Fischwirt
... Prüfungsbestandteile nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 3 freistellen, wenn in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung vor einer ...

Zweite Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Berufsbildung in der Landwirtschaft
V. v. 21.05.2014 BGBl. I S. 548, 2016 I 338
Artikel 3 2. LwAusbVÄndV Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Fischwirt
... 4 wird aufgehoben. 2. In § 5 Absatz 4 Nummer 3 wird die Angabe „§ 6 Abs. 5" durch die Angabe „§ 6 Absatz 12" ersetzt. 3. § 6 wird ... 5 Absatz 4 Nummer 3 wird die Angabe „§ 6 Abs. 5" durch die Angabe „§ 6 Absatz 12" ersetzt. 3. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ ... 6 Abs. 5" durch die Angabe „§ 6 Absatz 12" ersetzt. 3. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Prüfungsanforderungen im Teil ... Absatz 12" ersetzt. 3. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Prüfungsanforderungen im Teil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung" ... als 20 Minuten dauern." 4. In § 7 Satz 1 wird die Angabe „§ 6 Abs. 3" durch die Angabe „§ 6 Absatz 9" ersetzt. 5. § 8 wird ... In § 7 Satz 1 wird die Angabe „§ 6 Abs. 3" durch die Angabe „§ 6 Absatz 9" ersetzt. 5. § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz ... als arithmetisches Mittel aus den Bewertungen der Leistungen in den Prüfungen nach § 6 Absatz 10 und 11 im Abschnitt Berufsausbildung sowie der Leistung in der Prüfung nach § ... Absatz 10 und 11 im Abschnitt Berufsausbildung sowie der Leistung in der Prüfung nach § 6 Absatz 12 im Abschnitt Mitarbeiterführung zu bilden, dabei ist die Note für den ... ist als arithmetisches Mittel aus den Bewertungen der Leistungen in der Prüfung nach § 6 Absatz 10 und in der Prüfung nach § 6 Absatz 11 zu bilden; dabei hat die Note in der ... der Leistungen in der Prüfung nach § 6 Absatz 10 und in der Prüfung nach § 6 Absatz 11 zu bilden; dabei hat die Note in der Prüfung nach § 6 Absatz 10 das doppelte ... Prüfung nach § 6 Absatz 11 zu bilden; dabei hat die Note in der Prüfung nach § 6 Absatz 10 das doppelte Gewicht. Das Ergebnis der Bewertungen ist in den Prüfungsteilen, den ... in den Prüfungsteilen, den Prüfungsfächern sowie in den Prüfungen nach § 6 Absatz 10 bis 12 in Noten auszuweisen." b) In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe ... c) Folgender Absatz 3 wird angefügt: „(3) Die Prüfung nach § 6 Absatz 11 ist durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das ...


Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed