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§ 4 - Behälter- und Apparatebauer-Ausbildungsverordnung (BehAppAusbV)

V. v. 21.03.1989 BGBl. I S. 520; aufgehoben durch § 17 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 73
Geltung ab 01.08.1989; FNA: 7110-6-43 Handwerk im Allgemeinen
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§ 4 Ausbildungsberufsbild



Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1.
Berufsbildung,

2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3.
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,

4.
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,

5.
Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse,

6.
Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen,

7.
Prüfen, Messen, Lehren,

8.
Fügen,

9.
manuelles Spanen und Umformen,

10.
maschinelles Bearbeiten,

11.
Instandhalten,

12.
manuelles und maschinelles Umformen von Blechen, Rohren und Profilen,

13.
Schweißen, Löten, thermisches Trennen,

14.
Elektrotechnik,

15.
Konstruieren von Abwicklungen; Entwerfen und Fertigen von Schablonen und Zuschnitten,

16.
Anfertigen und Montieren von Bauteilen und Baugruppen für Apparate, Behälter und Rohrleitungen,

17.
Anfertigen, Montieren und Demontieren von Rohrleitungen mit Armaturen,

18.
Montieren von Meß-, Steuer-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen,

19.
Anfertigen und Montieren von Tragekonstruktionen und Befestigungen für Apparate, Behälter und Rohrleitungen,

20.
Prüfen von Bauteilen, Baugruppen, Apparaten, Behältern und Rohrleitungen,

21.
Prüfen von Funktionen; Inbetriebnehmen und Einstellen von Apparaten, Behältern und Anlagen,

22.
Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen,

23.
Instandsetzen von Apparaten, Behältern und Rohrleitungen,

24.
Transportieren von Bauteilen, Baugruppen, Apparaten und Behältern,

25.
Durchführen von Dämm- und Dichtungsmaßnahmen.



 

Zitierungen von § 4 BehAppAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BehAppAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BehAppAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 BehAppAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 4 sollen nach der in der Anlage für die berufliche Grundbildung und für die berufliche ...
Anlage BehAppAusbV (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Behälter- und Apparatebauer/zur Behälter- und Apparatebauerin
... 4 1 Berufsbildung (§ 4 Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbeson- dere Abschluß, Dauer ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) ... beschreiben 3 Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 4 Nr. 3) a) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen b) wesentliche Bestimmungen ... Umwelt- Schutz und rationelle Energieverwendung (§ 4 Nr. 4) a) berufsbezogene Vorschriften der Träger der gesetzlichen ... Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 4 Nr. 5) a) Arbeitsschritte unter Beachtung mündlicher und schriftlicher ... Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen (§ 4 Nr. 6) a) Teil-, Gruppen- und Explosionszeichnungen lesen und anwenden b) ... Datenträger handhaben 7 Prüfen, Messen, Lehren (§ 4 Nr. 7) a) Ebenheit von Werkstücken nach dem Lichtspalt- verfahren prüfen ... messen 6 *) 8 Fügen (§ 4 Nr. 8) a) Bauteile auf Oberflächenbeschaffenheit der Fügeflächen und ... 9 manuelles Spanen und Umformen (§ 4 Nr. 9) a) Anreißen, Körnen, Kennzeichnen: aa) Werkstücke unter ... 5 10 maschinelles Bearbeiten (§ 4 Nr. 10) a) Maschinenwerte von handgeführten oder orts- festen Maschinen ... 6 11 Instandhalten (§ 4 Nr. 11) a) Behandeln von Oberflächen: Oberflächen metallischer ... und maschinelles Umformen von Blechen, Rohren und Profilen (§ 4 Nr. 12) a) Bleche und Profile manuell sowie mit handgeführ- ten und ortsfesten ... 13 Schweißen, Löten, thermisches Trennen (§ 4 Nr. 13) a) Werkstücke oder Bauteile zum Schweißen vorbereiten b) ... Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 4 Nr. 5) a) Arbeitsumfang unter Berücksichtigung des Zeit- aufwandes und der ... Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen (§ 4 Nr. 6) a) Gesamtzeichnungen lesen und anwenden b) Rohrleitungs- und ... 3 Prüfen, Messen, Lehren (§ 4 Nr. 7) a) Lage von Bauteilen mit Lot und Wasserwaage prüfen b) ... 2*) 4 Fügen (§ 4 Nr. 8) a) Schrauben, Muttern, Unterleg- und Keilscheiben zusammenstellen sowie ... 4 5 manuelles Spanen und Umformen (§ 4 Nr. 9) a) Rohre mit Rohrschneider trennen b) Rohrgewinde unter Beachtung der ... 6 maschinelles Bearbeiten (§ 4 Nr. 10) a) Bleche, Rohre und Profile aus Stahl, Nichteisen- metallen und ... und maschinelles Umformen von Blechen, Rohren und Profilen (§ 4 Nr. 12) a) gestreckte Längen und Anwärmlängen beim Biegeumformen ... Schweißen, Löten, thermisches Trennen (§ 4 Nr. 13) a) Schweißeinrichtungen, Zusatz- und Hilfsstoffe für das ... 10 9 Elektrotechnik (§ 4 Nr. 14) a) Sicherheitsregeln zur Vermeidung von Gefahren durch elektrischen Strom ... Entwerfen und Fertigen von Schablonen und Zuschnitten (§ 4 Nr. 15) a) Werkstücke unter Verwendung von Hilfsmitteln und unter Beachtung ... und Baugruppen für Apparate, Behälter und Rohrleitungen (§ 4 Nr. 16) a) Werkstoffe nach Verwendungszweck auswählen und lagern b) ... Montieren und Demontieren von Rohrleitungen mit Armaturen (§ 4 Nr. 17) a) Eignung des Untergrundes für die Befestigung prüfen b) ... von Meß-, Steuer-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen (§ 4 Nr. 18) a) Meß-, Steuerungs- und Regelungsvorgang unterscheiden b) ... und Befestigungen für Apparate, Behälter und Rohrleitungen (§ 4 Nr. 19) a) Eignung des Untergrundes für die Befestigung prüfen b) ... Bauteilen, Baugruppen, Apparaten, Behältern und Rohrleitungen (§ 4 Nr. 20) a) Betriebswerte, insbesondere Druck, Volumen- strom und Temperatur, ... und Einstellen von Apparaten, Behältern und Anlagen (§ 4 Nr. 21) a) Apparate, Behälter und Anlagen vor Inbetrieb- nahme durch ... und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen (§ 4 Nr. 22) a) Fehler und Störungen durch Sinneswahrnehmung sowie durch ... von Apparaten, Behältern und Rohrleitungen (§ 4 Nr. 23) a) schadhafte Bauteile und Baugruppen demontieren b) Betriebsbereitschaft ... von Bauteilen, Baugruppen, Apparaten und Behältern (§ 4 Nr. 24) a) Lasten zum Transport anschlagen und sichern b) Hebezeuge, insbesondere ... von Dämm- und Dichtungsmaßnahmen (§ 4 Nr. 25) a) Dichtmaterialien nach den zu fördernden Medien und den ...