interne Verweise§ 2 SigG Begriffsbestimmungen ... ausgestellt werden, die mindestens die Anforderungen nach den §§ 4 bis 14 oder § 23 dieses Gesetzes und der sich darauf beziehenden Vorschriften der ... eines Zertifizierungsdiensteanbieters, der mindestens die Anforderungen nach den §§ 4 bis 14 sowie § 17 oder § 23 dieses Gesetzes und der sich darauf beziehenden Vorschriften ...
§ 19 SigG Aufsichtsmaßnahmen ... sowie der Zertifizierungsdiensteanbieter, die ihre Tätigkeit nach § 13 eingestellt haben oder deren Betrieb nach § 19 Abs. 3 untersagt wurde, für jeden ...
§ 21 SigG Bußgeldvorschriften (vom 01.03.2007) ... einen Zertifizierungsdienst betreibt, 2. entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 oder § 13 Abs. 1 Satz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig erstattet, 3. ... nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig dokumentiert, 10. entgegen § 13 Abs. 1 Satz 2, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 24 Nr. 1, nicht ... qualifiziertes Zertifikat nicht oder nicht rechtzeitig sperrt oder 11. entgegen § 13 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 24 Nr. 1 einen ...
§ 24 SigG Rechtsverordnung ... wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die zur Durchführung der §§ 3 bis 23 erforderlichen Rechtsvorschriften zu erlassen über 1. die ... des Betriebes nach § 4 Abs. 2 und 3, §§ 5, 6 Abs. 1, §§ 8, 10, 13 und 15, 2. die gebührenpflichtigen Tatbestände und die ...
Zitate in aufgehobenen TitelnSignaturverordnung (SigV)
V. v. 16.11.2001 BGBl. I S. 3074; aufgehoben durch Artikel 12 G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2745
§ 10 SigV Einstellen der Tätigkeit (vom 23.11.2010) ... soll die Unterrichtung der zuständigen Behörde nach § 13 Abs. 1 Satz 1 des Signaturgesetzes spätestens zwei Monate vor Einstellung des Betriebes ...
§ 13 SigV Festsetzung und Erhebung von Beiträgen ... Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats der Einstellung der Tätigkeit nach § 13 Abs. 1 des Signaturgesetzes sowie bei freiwilliger Akkreditierung auch mit Ablauf des Monats des ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6596/v91644.htm