Wird als Strafe eine andere Leistung als die Zahlung einer Geldsumme versprochen, so finden die Vorschriften der §§ 339bis341 Anwendung; der Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, wenn der Gläubiger die Strafe verlangt.
... (2) Das Gleiche gilt auch außer in den Fällen der §§ 339, 342 , wenn jemand eine Strafe für den Fall verspricht, dass er eine Handlung vornimmt oder ...