§ 474 - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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§ 474 Verbrauchsgüterkauf


§ 474 hat 4 frühere Fassungen und wird in 5 Vorschriften zitiert

(1) 1Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine Ware (§ 241a Absatz 1) kauft. 2Um einen Verbrauchsgüterkauf handelt es sich auch bei einem Vertrag, der neben dem Verkauf einer Ware die Erbringung einer Dienstleistung durch den Unternehmer zum Gegenstand hat.

(2) 1Für den Verbrauchsgüterkauf gelten ergänzend die folgenden Vorschriften dieses Untertitels. 2Für gebrauchte Waren, die in einer öffentlich zugänglichen Versteigerung (§ 312g Absatz 2 Nummer 10) verkauft werden, gilt dies nicht, wenn dem Verbraucher klare und umfassende Informationen darüber, dass die Vorschriften dieses Untertitels nicht gelten, leicht verfügbar gemacht wurden.


Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags G. v. 25. Juni 2021 BGBl. I S. 2133 m.W.v. 1. Januar 2022

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Frühere Fassungen von § 474 BGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 1 Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags
vom 25.06.2021 BGBl. I S. 2133
aktuell vorher 01.01.2018Artikel 1 Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren
vom 28.04.2017 BGBl. I S. 969
aktuell vorher 13.06.2014Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
vom 20.09.2013 BGBl. I S. 3642
aktuell vorher 16.12.2008Artikel 5 Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
vom 10.12.2008 BGBl. I S. 2399
aktuellvor 16.12.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 474 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 474 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 478 BGB Sonderbestimmungen für den Rückgriff des Unternehmers (vom 01.01.2022)
... Ist der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf ( § 474 ), findet § 477 in den Fällen des § 445a Absatz 1 und 2 mit der Maßgabe ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
G. v. 10.12.2008 BGBl. I S. 2399, 2009 I 2862
Artikel 5 EntsÜbermuaÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
...  474 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 ...

Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren
G. v. 28.04.2017 BGBl. I S. 969
Artikel 1 BauVRRG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... Verkäufer entsprechende Anwendung, wenn die Schuldner Unternehmer sind." 10. § 474 wird durch die folgenden §§ 474 und 475 ersetzt: „§ 474 ... wenn die Schuldner Unternehmer sind." 10. § 474 wird durch die folgenden §§ 474 und 475 ersetzt: „§ 474 Verbrauchsgüterkauf (1) ... 10. § 474 wird durch die folgenden §§ 474 und 475 ersetzt: „ § 474 Verbrauchsgüterkauf (1) Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch ... „(1) Ist der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf ( § 474 ), findet § 477 in den Fällen des § 445a Absatz 1 und 2 mit der Maßgabe ...

Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2133
Artikel 1 DigKRG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... Absatz 4 beruht." 4. § 445b Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben. 5. § 474 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
G. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3642
Artikel 1 VerbrRRLUG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie)" ersetzt. 12. § 474 wird wie folgt gefasst: „§ 474 Begriff des Verbrauchsgüterkaufs; ... ersetzt. 12. § 474 wird wie folgt gefasst: „§ 474 Begriff des Verbrauchsgüterkaufs; anwendbare Vorschriften (1) ...


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