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§ 1582 - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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§ 1582 Rang des geschiedenen Ehegatten bei mehreren Unterhaltsberechtigten



Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden, richtet sich der Rang des geschiedenen Ehegatten nach § 1609.



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Frühere Fassungen von § 1582 BGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2008Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts
vom 21.12.2007 BGBl. I S. 3189

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1582 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1582 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1318 BGB Folgen der Aufhebung (vom 01.09.2009)
... nach den Vorschriften über die Scheidung. (2) Die §§ 1569 bis 1586b finden entsprechende Anwendung 1. zugunsten eines Ehegatten, der bei ...
§ 1933 BGB Ausschluss des Ehegattenerbrechts
... hatte. In diesen Fällen ist der Ehegatte nach Maßgabe der §§ 1569 bis 1586b ...
 
Zitat in folgenden Normen

Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
Artikel 1 G. v. 16.02.2001 BGBl. I S. 266; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 6 G. v. 31.10.2022 BGBl. I S. 1966
§ 16 LPartG Nachpartnerschaftlicher Unterhalt (vom 01.01.2008)
... gegen den anderen Lebenspartner einen Anspruch auf Unterhalt nur entsprechend den §§ 1570 bis 1586b und 1609 des Bürgerlichen ...

Zivilprozessordnung (ZPO)
neugefasst durch B. v. 05.12.2005 BGBl. I S. 3202, 2006 I 431, 2007 I 1781; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 324 ZPO Nachforderungsklage zur Sicherheitsleistung
... bei einer nach den §§ 843 bis 845 oder §§ 1569 bis 1586b des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgten Verurteilung zur Entrichtung einer Geldrente ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3189
Artikel 1 UÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit". d) Die Angabe zu § 1582 wird wie folgt gefasst: „§ 1582 Rang des geschiedenen Ehegatten bei ... d) Die Angabe zu § 1582 wird wie folgt gefasst: „§ 1582 Rang des geschiedenen Ehegatten bei mehreren Unterhaltsberechtigten". e) Die ... 8 wird die Angabe „6" durch die Angabe „7" ersetzt. 11. § 1582 wird wie folgt gefasst: „§ 1582 Rang des geschiedenen Ehegatten bei mehreren ... „7" ersetzt. 11. § 1582 wird wie folgt gefasst: „§ 1582 Rang des geschiedenen Ehegatten bei mehreren Unterhaltsberechtigten Sind mehrere ...
Artikel 2 UÄndG Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes
... gegen den anderen Lebenspartner einen Anspruch auf Unterhalt nur entsprechend den §§ 1570 bis 1586b und 1609 des Bürgerlichen Gesetzbuchs."  ...