§ 2360 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 2360 BGB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 50 FGG-RG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (vom 05.08.2009) ... aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung". z) Die Angabe zu § 2360 wird wie folgt gefasst: „§ 2360 (weggefallen)". 2. § ... z) Die Angabe zu § 2360 wird wie folgt gefasst: „§ 2360 (weggefallen)". 2. § 55 wird wie folgt geändert: a) In ... „Familiengerichts oder Betreuungsgerichts" ersetzt. 69. Die §§ 2360 und 2368 Abs. 2 werden aufgehoben. 70. § 2369 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/2360_BGB.htm Schlagworte: Erbrecht