Änderung § 1633 BGB vom 22.07.2017

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 KEheBekG am 22. Juli 2017 und Änderungshistorie des BGB

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 1633 BGB a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 22.07.2017 geltenden Fassung
§ 1633 BGB n.F. (neue Fassung)
in der am 22.07.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2429

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 1633 Personensorge für verheirateten Minderjährigen


(Text neue Fassung)

§ 1633 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Die Personensorge für einen Minderjährigen, der verheiratet ist oder war, beschränkt sich auf die Vertretung in den persönlichen Angelegenheiten.



 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed