Titel 9 - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse
Titel 9 Werkvertrag und ähnliche Verträge
Untertitel 1 Werkvertrag
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 631 Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
§ 632 Vergütung
§ 632a Abschlagszahlungen
§ 633 Sach- und Rechtsmangel
§ 634 Rechte des Bestellers bei Mängeln
§ 634a Verjährung der Mängelansprüche
§ 635 Nacherfüllung
§ 636 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
§ 637 Selbstvornahme
§ 638 Minderung
§ 639 Haftungsausschluss
§ 640 Abnahme
§ 641 Fälligkeit der Vergütung
§ 641a (aufgehoben)
§ 642 Mitwirkung des Bestellers
§ 643 Kündigung bei unterlassener Mitwirkung
§ 644 Gefahrtragung
§ 645 Verantwortlichkeit des Bestellers
§ 646 Vollendung statt Abnahme
§ 647 Unternehmerpfandrecht
§ 647a Sicherungshypothek des Inhabers einer Schiffswerft
§ 648 Kündigungsrecht des Bestellers
§ 648a Kündigung aus wichtigem Grund
§ 649 Kostenanschlag
§ 650 Werklieferungsvertrag; Verbrauchervertrag über die Herstellung digitaler Produkte
Kapitel 2 Bauvertrag
§ 650a Bauvertrag
§ 650b Änderung des Vertrags; Anordnungsrecht des Bestellers
§ 650c Vergütungsanpassung bei Anordnungen nach § 650b Absatz 2
§ 650d Einstweilige Verfügung
§ 650e Sicherungshypothek des Bauunternehmers
§ 650f Bauhandwerkersicherung
§ 650g Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme; Schlussrechnung
§ 650h Schriftform der Kündigung
Kapitel 3 Verbraucherbauvertrag
§ 650i Verbraucherbauvertrag
§ 650j Baubeschreibung
§ 650k Inhalt des Vertrags
§ 650l Widerrufsrecht
§ 650m Abschlagszahlungen; Absicherung des Vergütungsanspruchs
§ 650n Erstellung und Herausgabe von Unterlagen
Kapitel 4 Unabdingbarkeit
§ 650o Abweichende Vereinbarungen
Untertitel 2 Architektenvertrag und Ingenieurvertrag
§ 650p Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen
§ 650q Anwendbare Vorschriften
§ 650r Sonderkündigungsrecht
§ 650s Teilabnahme
§ 650t Gesamtschuldnerische Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer
Untertitel 3 Bauträgervertrag
§ 650u Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften
§ 650v Abschlagszahlungen
Untertitel 4 Pauschalreisevertrag, Reisevermittlung und Vermittlung verbundener Reiseleistungen
§ 651a Vertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag
§ 651b Abgrenzung zur Vermittlung
§ 651c Verbundene Online-Buchungsverfahren
§ 651d Informationspflichten; Vertragsinhalt
§ 651e Vertragsübertragung
§ 651f Änderungsvorbehalte; Preissenkung
§ 651g Erhebliche Vertragsänderungen
§ 651h Rücktritt vor Reisebeginn
§ 651i Rechte des Reisenden bei Reisemängeln
§ 651j Verjährung
§ 651k Abhilfe
§ 651l Kündigung
§ 651m Minderung
§ 651n Schadensersatz
§ 651o Mängelanzeige durch den Reisenden
§ 651p Zulässige Haftungsbeschränkung; Anrechnung
§ 651q Beistandspflicht des Reiseveranstalters
§ 651r Insolvenzsicherung; Sicherungsschein
§ 651s Insolvenzsicherung der im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Reiseveranstalter
§ 651t Rückbeförderung; Vorauszahlungen
§ 651u Gastschulaufenthalte
§ 651v Reisevermittlung
§ 651w Vermittlung verbundener Reiseleistungen
§ 651x Haftung für Buchungsfehler
§ 651y Abweichende Vereinbarungen


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