Zitierungen von § 327l BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 327l BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 327i BGB Rechte des Verbrauchers bei Mängeln (vom 01.01.2022)
... der Verbraucher, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen, 1. nach § 327l Nacherfüllung verlangen, 2. nach § 327m Absatz 1, 2, 4 und 5 den Vertrag ...
§ 327m BGB Vertragsbeendigung und Schadensersatz (vom 01.01.2022)
... § 327o beenden, wenn 1. der Nacherfüllungsanspruch gemäß § 327l Absatz 2 ausgeschlossen ist, 2. der Nacherfüllungsanspruch des Verbrauchers nicht ... ist, 2. der Nacherfüllungsanspruch des Verbrauchers nicht gemäß § 327l Absatz 1 erfüllt wurde, 3. sich trotz der vom Unternehmer versuchten Nacherfüllung ein ... Vertragsbeendigung gerechtfertigt ist, 5. der Unternehmer die gemäß § 327l Absatz 1 Satz 2 ordnungsgemäße Nacherfüllung verweigert hat, oder 6. es nach den ... 6. es nach den Umständen offensichtlich ist, dass der Unternehmer nicht gemäß § 327l Absatz 1 Satz 2 ordnungsgemäß nacherfüllen wird. (2) Eine Beendigung des ...
§ 327u BGB Rückgriff des Unternehmers (vom 01.01.2022)
... nach § 327c Absatz 1 Satz 1 entstanden sind. Das Gleiche gilt für die nach § 327l Absatz 1 vom Unternehmer zu tragenden Aufwendungen, wenn der vom Verbraucher gegenüber dem Unternehmer ... 1 Satz 2 mit dem Zeitpunkt, zu dem der Unternehmer die Ansprüche des Verbrauchers nach § 327l Absatz 1 erfüllt hat. (3) § 327k Absatz 1 und 2 ist mit der Maßgabe entsprechend ...
§ 578b BGB Verträge über die Miete digitaler Produkte (vom 01.01.2022)
... von denjenigen Aufwendungen nicht anzuwenden, die er im Verhältnis zum Verbraucher nach § 327l zu tragen hatte. An die Stelle des nach Satz 1 nicht anzuwendenden § 536a Absatz 2 ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2123, 2022 BGBl. I S. 105
Artikel 1 DigVRLUG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (vom 01.01.2022)
... Verbraucher, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen, 1. nach § 327l Nacherfüllung verlangen, 2. nach § 327m Absatz 1, 2, 4 und 5 den Vertrag ... oder 2. die Obliegenheit des Verbrauchers nach Absatz 3 Nummer 2. § 327l Nacherfüllung (1) Verlangt der Verbraucher vom Unternehmer Nacherfüllung, so ... § 327o beenden, wenn 1. der Nacherfüllungsanspruch gemäß § 327l Absatz 2 ausgeschlossen ist, 2. der Nacherfüllungsanspruch des Verbrauchers nicht ... ist, 2. der Nacherfüllungsanspruch des Verbrauchers nicht gemäß § 327l Absatz 1 erfüllt wurde, 3. sich trotz der vom Unternehmer versuchten Nacherfüllung ... Vertragsbeendigung gerechtfertigt ist, 5. der Unternehmer die gemäß § 327l Absatz 1 Satz 2 ordnungsgemäße Nacherfüllung verweigert hat, oder 6. es nach den ... 6. es nach den Umständen offensichtlich ist, dass der Unternehmer nicht gemäß § 327l Absatz 1 Satz 2 ordnungsgemäß nacherfüllen wird. (2) Eine Beendigung des Vertrags nach ... Verbrauchers nach § 327c Absatz 1 Satz 1 entstanden sind. Das Gleiche gilt für die nach § 327l Absatz 1 vom Unternehmer zu tragenden Aufwendungen, wenn der vom Verbraucher gegenüber dem Unternehmer ... 1 Satz 2 mit dem Zeitpunkt, zu dem der Unternehmer die Ansprüche des Verbrauchers nach § 327l Absatz 1 erfüllt hat. (3) § 327k Absatz 1 und 2 ist mit der Maßgabe ... von denjenigen Aufwendungen nicht anzuwenden, die er im Verhältnis zum Verbraucher nach § 327l zu tragen hatte. An die Stelle des nach Satz 1 nicht anzuwendenden § 536a Absatz 2 treten die ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed