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Zitierungen von § 84 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 84 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 229 EGBGB Weitere Überleitungsvorschriften (vom 01.01.2024)
...  Auf die vor dem 1. Juli 2023 bestehenden Stiftungen sind die §§ 82a bis 88 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der am 1. Juli 2023 geltenden Fassung anzuwenden. ...
Artikel 231 EGBGB Erstes Buch. Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (vom 01.10.2009)
... Stiftungen des Privaten Rechts sind ab dem Tag des Wirksamwerdens des Beitritts die §§ 80 bis 88 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzuwenden. § 4 Haftung ...

Einigungsvertrag
V. v. 31.08.1990 BGBl. II S. 885, 889, 1360; zuletzt geändert durch § 11 V. v. 15.08.2022 BGBl. I S. 1401
Anlage I Kapitel III B II EV Sachgebiet B - Bürgerliches Recht
... Stiftungen des Privaten Rechts sind ab dem Tag des Wirksamwerdens des Beitritts die §§ 80 bis 88 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzuwenden. § 4 Haftung ...

Stiftungsregistergesetz (StiftRG)
Artikel 4 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 2947, 2953
§ 2 StiftRG Inhalt des Registers
... 6. die satzungsmäßigen Beschränkungen der Vertretungsmacht des Vorstands nach § 84 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs , 7. der Vorname, der Name, das Geburtsdatum und der Wohnort der besonderen Vertreter ... Beschränkungen der Vertretungsmacht nach § 87c Absatz 2 Satz 2, § 48 Absatz 2 und § 84 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und 20. die Beendigung der ...
§ 5 StiftRG Eintragung von Änderungen beim Vorstand oder bei besonderen Vertretern
... der Stiftung sowie eine Änderung bei deren Vertretungsberechtigung für die Stiftung nach § 84 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist in das Stiftungsregister einzutragen, wenn die zur Eintragung angemeldeten Änderungen ...
§ 8 StiftRG Eintragung von Auflösung, Aufhebung und Liquidation
... ihrer Vertretungsmacht nach § 87c Absatz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 und § 84 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs einzutragen. (4) Eine nach § 87d Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 2947
Artikel 1 StiftRVEG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks nicht beeinträchtigt wird. § 84 Stiftungsorgane (1) Die Stiftung muss einen Vorstand haben. Der Vorstand führt ... Stiftungen gleichgestellt sind." 3. In § 2101 Absatz 2 wird die Angabe „ § 84 " durch die Wörter „§ 80 Absatz 2 Satz 2" ...
Artikel 3 StiftRVEG Weitere Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... der besonderen Vertreter sowie etwaige Beschränkungen der Vertretungsmacht des Vorstands nach § 84 Absatz 3 anzugeben. Der Anmeldung sind beizufügen: 1. die Anerkennungsentscheidung der ... der Liquidatoren nach § 87c Absatz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 und § 84 Absatz 3 anzumelden, wenn die Liquidation nicht durch den Vorstand erfolgt. (3) Der Anmeldung ...