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Zitierungen von § 536 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 536 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 536a BGB Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
... Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, ... mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen. (2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz ...
§ 536b BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
... der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ... der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme ...
§ 536c BGB Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter
... der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt, 1. die in § 536 bestimmten Rechte geltend zu machen, 2. nach § 536a Abs. 1 Schadensersatz zu ...
§ 549 BGB Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften (vom 01.06.2015)
... Für Mietverhältnisse über Wohnraum gelten die §§ 535 bis 548, soweit sich nicht aus den §§ 549 bis 577a etwas anderes ergibt. (2) ...
§ 578b BGB Verträge über die Miete digitaler Produkte (vom 01.01.2022)
... sind die folgenden Vorschriften nicht anzuwenden: 1. § 535 Absatz 1 Satz 2 und die §§ 536 bis 536d über die Rechte bei Mängeln und 2. § 543 Absatz 2 Satz 1 Nummer ...
§ 586 BGB Vertragstypische Pflichten beim Landpachtvertrag
... die Rechte und Pflichten des Pächters wegen solcher Mängel gelten die Vorschriften des § 536 Abs. 1 bis 3 und der §§ 536a bis 536d ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 229 EGBGB Weitere Überleitungsvorschriften (vom 01.01.2024)
... 2013 (1) Auf ein bis zum 1. Mai 2013 entstandenes Mietverhältnis sind die §§ 536 , 554, 559 bis 559b, 578 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der bis zum 1. Mai 2013 geltenden ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2123, 2022 BGBl. I S. 105
Artikel 1 DigVRLUG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (vom 01.01.2022)
... die folgenden Vorschriften nicht anzuwenden: 1. § 535 Absatz 1 Satz 2 und die §§ 536 bis 536d über die Rechte bei Mängeln und 2. § 543 Absatz 2 Satz 1 ...

Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG)
G. v. 11.03.2013 BGBl. I S. 434
Artikel 1 MietRÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... 1a Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen". 2. Nach § 536 Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Für die Dauer von ...
Artikel 2 MietRÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
...  (1) Auf ein bis zum 1. Mai 2013 entstandenes Mietverhältnis sind die §§ 536 , 554, 559 bis 559b, 578 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der bis zum 1. Mai 2013 geltenden ...