interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1245
Artikel 1 MaKVG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ... und das Wort „Mäkler" durch das Wort „Makler" ersetzt. 6. In § 654 wird das Wort „Mäklerlohn" durch das Wort „Maklerlohn" und das Wort ... werden. (2) Ein Maklervertrag, der von Absatz 1 Satz 1 und 2 abweicht, ist unwirksam. § 654 bleibt unberührt. § 656d Vereinbarungen über die Maklerkosten ...
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