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Zitierungen von § 1282 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1282 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1273 BGB Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an Rechten
... an beweglichen Sachen entsprechende Anwendung, soweit sich nicht aus den §§ 1274 bis 1296 ein anderes ergibt. Die Anwendung der Vorschriften des § 1208 und des ...
§ 1279 BGB Pfandrecht an einer Forderung
... das Pfandrecht an einer Forderung gelten die besonderen Vorschriften der §§ 1280 bis 1290. Soweit eine Forderung einen Börsen- oder Marktpreis hat, findet § ...
§ 1284 BGB Abweichende Vereinbarungen
... Vorschriften der §§ 1281 bis 1283 finden keine Anwendung, soweit der Pfandgläubiger und der Gläubiger ein anderes ...
§ 1287 BGB Wirkung der Leistung
... der Schuldner in Gemäßheit der §§ 1281, 1282 , so erwirbt mit der Leistung der Gläubiger den geleisteten Gegenstand und der ...
§ 1288 BGB Anlegung eingezogenen Geldes (vom 01.01.2023)
... bestimmt der Gläubiger. (2) Erfolgt die Einziehung in Gemäßheit des § 1282 , so gilt die Forderung des Pfandgläubigers, soweit ihm der eingezogene Betrag zu seiner ...
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