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Zitierungen von § 2278 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2278 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1042
Artikel 16 IntErbRVGEG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... die Wahl des anzuwendenden Erbrechts findet Absatz 1 keine Anwendung." 3. § 2278 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Andere Verfügungen als ...