Zitierungen von § 2287 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2287 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2288 BGB Beeinträchtigung des Vermächtnisnehmers
... erfolgt, so steht dem Bedachten, soweit er Ersatz nicht von dem Erben erlangen kann, der im § 2287 bestimmte Anspruch gegen den Beschenkten ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
neugefasst durch B. v. 27.02.1997 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 3 ErbStG Erwerb von Todes wegen (vom 29.12.2020)
... oder der Vermächtnisnehmer wegen beeinträchtigender Schenkungen des Erblassers ( §§ 2287 , 2288 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) von dem Beschenkten nach den Vorschriften ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG)
G. v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018
Artikel 1 ErbStRG Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
... der Vermächtnisnehmer wegen beeinträchtigender Schenkungen des Erblassers (§§ 2287 , 2288 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) von dem Beschenkten nach den Vorschriften ...

Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts
G. v. 24.09.2009 BGBl. I S. 3142
Artikel 1 ErbVerjRÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... die Angabe „2056" durch die Angabe „2057a" ersetzt. 15. § 2287 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die Verjährungsfrist des Anspruchs ...


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