Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts
G. v. 24.09.2009 BGBl. I S. 3142
Artikel 1 ErbVerjRÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ... des Pflichtteilsberechtigten sind angemessen zu berücksichtigen." 21. § 2332 wird wie folgt gefasst: „§ 2332 Verjährung (1) Die ... 21. § 2332 wird wie folgt gefasst: „§ 2332 Verjährung (1) Die Verjährungsfrist des dem Pflichtteilsberechtigten nach ...
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