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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.08.2009 aufgehoben

§ 1 - Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats (HausratsV k.a.Abk.)

V. v. 21.10.1944 RGBl. I S. 256; aufgehoben durch Artikel 2 G. v. 06.07.2009 BGBl. I S. 1696
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 404-3 Nebengesetze zum Familienrecht
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§ 1 Aufgabe des Richters



(1) Können sich die Ehegatten anläßlich der Scheidung nicht darüber einigen, wer von ihnen die Ehewohnung künftig bewohnen und wer die Wohnungseinrichtung und den sonstigen Hausrat erhalten soll, so regelt auf Antrag der Richter die Rechtsverhältnisse an der Wohnung und am Hausrat.

(2) Die in Absatz 1 genannten Streitigkeiten werden nach den Vorschriften dieser Verordnung und den Vorschriften des Zweiten und des Dritten Abschnitts im Sechsten Buch der Zivilprozeßordnung behandelt und entschieden.

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Zitierungen von § 1 Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 HausratsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HausratsV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 HausratsV Rechtsstreit über Ehewohnung und Hausrat
... Macht ein Beteiligter Ansprüche hinsichtlich der Ehewohnung oder des Hausrats (§ 1 ) in einem Rechtsstreit geltend, so hat das Prozeßgericht die Sache insoweit an das nach ...
§ 25 HausratsV Aufhebung und Nichtigerklärung der Ehe
... eine Ehe aufgehoben, so gelten die §§ 1 bis 23 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 62 FGG-RG Änderung der Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats
... 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3513), wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 1 , 7 und 11 werden aufgehoben. 2. In § 12 werden die Wörter „des ... 17 werden aufgehoben. 4. In § 18 Abs. 1 Satz 1 werden die Angaben „(§ 1 )" und „nach § 11" gestrichen. 5. Die §§ 18a, 20 und 23 ... 20 und 23 werden aufgehoben. 6. In § 25 werden die Wörter „§§ 1 bis 23 sinngemäß" durch die Wörter „vorstehenden Vorschriften ...