... Maßnahmen, Empfehlungen und Ergebnisse der wissenschaftlichen Aufarbeitung nach § 23 über die Internetseite der Behörde informieren. Die Information über korrektive ...
... korrektiven Maßnahmen unmissverständlich vorzugeben." 3. Nach § 23 wird folgender § 24 eingefügt: § 24 Veröffentlichung von ... Maßnahmen, Empfehlungen und Ergebnisse der wissenschaftlichen Aufarbeitung nach § 23 über die Internetseite der Behörde informieren. Die Information über korrektive ...