Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.08.2006 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 7 - Beschäftigtenschutzgesetz (BSchG k.a.Abk.)

Artikel 10 G. v. 24.06.1994 BGBl. I S. 1406, 1412; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1897
Geltung ab 01.09.1994; FNA: 8054-1 Beschäftigtenschutz
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§ 7 Bekanntgabe des Gesetzes



In Betrieben und Dienststellen ist dieses Gesetz an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen.



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