Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 73a - Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

G. v. 01.08.1959 BGBl. I S. 565; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 303-8 Notare, Rechtsanwälte, Rechtsberater; Beurkundung
|

§ 73a Einheitliche Stelle



1Die Länder können durch Gesetz den Rechtsanwaltskammern allein oder gemeinsam mit anderen Stellen die Aufgaben einer einheitlichen Stelle im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes übertragen. 2Das Gesetz regelt die Aufsicht und kann vorsehen, dass die Rechtsanwaltskammern auch für Antragsteller tätig werden, die nicht als Rechtsanwalt tätig werden wollen.



 
Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 73a BRAO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.12.2008Artikel 5 Viertes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG)
vom 11.12.2008 BGBl. I S. 2418

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 73a BRAO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 73a BRAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Anlage 1 AnwBerRÄndG (zu Artikel 1 Nummer 63)
... § 72 Beschlüsse des Vorstandes § 73 Aufgaben des Vorstandes § 73a Einheitliche Stelle § 73b Verwaltungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten ...

Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2248, 2011 BGBl. I S. 223
Artikel 1 DLRLJuUG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (vom 28.12.2010)
... des ärztlichen Gutachtens. § 10 bleibt unberührt." 2. Nach § 73a wird folgender § 73b eingefügt: „§ 73b Verwaltungsbehörde ...

Viertes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG)
G. v. 11.12.2008 BGBl. I S. 2418
Artikel 5 4. VwVfÄndG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... 1 des Gesetzes vom 12. Juni 2008 (BGBl. I S. 1000) geändert worden ist, wird folgender § 73a eingefügt: „§ 73a Einheitliche Stelle Die Länder ... 1000) geändert worden ist, wird folgender § 73a eingefügt: „§ 73a Einheitliche Stelle Die Länder können durch Gesetz den Rechtsanwaltskammern ...