Änderung § 237 BRAO vom 01.09.2009

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§ 237 BRAO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.09.2009 geltenden Fassung
§ 237 BRAO n.F. (neue Fassung)
in der am 01.09.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 237 Inkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 237 (aufgehoben)


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(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1959 in Kraft.

(2) (Übergangsvorschrift)



 



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