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Änderung Anlage BRAO vom 31.12.2006

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Anlage BRAO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 31.12.2006 geltenden Fassung
Anlage BRAO n.F. (neue Fassung)
in der am 31.12.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 8 G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3416
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

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Anlage (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage (zu § 195 Satz 1) Gebührenverzeichnis


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Gliederung

Abschnitt 1 Verfahren vor dem Anwaltsgericht

Unterabschnitt 1 Anwaltsgerichtliches Verfahren erster Instanz
Unterabschnitt 2 Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rüge

Abschnitt 2 Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof

Unterabschnitt 1 Berufung
Unterabschnitt 2 Beschwerde
Unterabschnitt 3 Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Androhung oder die Festsetzung eines Zwangsgelds

Abschnitt 3 Verfahren vor dem Bundesgerichtshof

Unterabschnitt 1 Revision
Unterabschnitt 2 Beschwerde
Unterabschnitt 3 Verfahren wegen eines bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts

Abschnitt 4 Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör


Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag oder
Satz der jeweiligen
Gebühr 1110 bis 1112

Vorbemerkung 1:

(1) Im anwaltsgerichtlichen Verfahren bemessen sich die Gerichtsgebühren vorbehaltlich des Absatzes 2 für alle Rechtszüge nach der rechtskräftig verhängten Maßnahme.

(2) Wird ein Rechtsmittel oder ein Antrag auf anwaltsgerichtliche Entscheidung nur teilweise verworfen oder zurückgewiesen, so hat das Gericht die Gebühr zu ermäßigen, soweit es unbillig wäre, den Rechtsanwalt damit zu belasten.

(3) Im Verfahren nach Wiederaufnahme werden die gleichen Gebühren wie für das wiederaufgenommene Verfahren erhoben. Wird jedoch nach Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens das frühere Urteil aufgehoben, gilt für die Gebührenerhebung jeder Rechtszug des neuen Verfahrens mit dem jeweiligen Rechtszug des früheren Verfahrens zusammen als ein Rechtszug. Gebühren werden auch für Rechtszüge erhoben, die nur im früheren Verfahren stattgefunden haben.

Abschnitt 1 Verfahren vor dem Anwaltsgericht

Unterabschnitt 1 Anwaltsgerichtliches Verfahren erster Instanz

1110 | Verfahren mit Urteil bei Verhängung einer oder mehrerer der folgenden Maßnahmen:
1. einer Warnung,
2. eines Verweises,
3. einer Geldbuße | 240,00 EUR

1111 | Verfahren mit Urteil bei Verhängung eines Vertretungs- und Beistandsverbots nach § 114 Abs. 1 Nr. 4 der Bundesrechtsanwaltsordnung | 360,00 EUR

1112 | Verfahren mit Urteil bei Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft | 480,00 EUR



Unterabschnitt 2 Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rüge

1120 | Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rüge nach § 74a Abs. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung:
Der Antrag wird verworfen oder zurückgewiesen | 160,00 EUR



Abschnitt 2 Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof

Unterabschnitt 1 Berufung

1210 | Berufungsverfahren mit Urteil | 1,5

1211 | Erledigung des Berufungsverfahrens ohne Urteil
Die Gebühr entfällt bei Zurücknahme der Berufung vor Ablauf der Begründungsfrist | 0,5



Unterabschnitt 2 Beschwerde

1220 | Verfahren über Beschwerden im anwaltsgerichtlichen Verfahren, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind:
Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen
Von dem Rechtsanwalt wird eine Gebühr nur erhoben, wenn gegen ihn rechtskräftig eine anwaltsgerichtliche Maßnahme verhängt worden ist. | 50,00 EUR



Unterabschnitt 3 Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Androhung oder die Festsetzung eines Zwangsgelds

1230 | Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Androhung oder die Festsetzung eines Zwangsgelds nach § 57 Abs. 3 der Bundesrechtsanwaltsordnung:
Der Antrag wird verworfen oder zurückgewiesen | 200,00 EUR



Abschnitt 3 Verfahren vor dem Bundesgerichtshof

Unterabschnitt 1 Revision

1310 | Revisionsverfahren mit Urteil oder mit Beschluss nach § 146 Abs. 3 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung i. V. m. § 349 Abs. 2 oder Abs. 4 StPO | 2,0

1311 | Erledigung des Revisionsverfahrens ohne Urteil und ohne Beschluss nach § 146 Abs. 3 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung i. V. m. § 349 Abs. 2 oder Abs. 4 StPO
Die Gebühr entfällt bei Zurücknahme der Revision vor Ablauf der Begründungsfrist. | 1,0



Unterabschnitt 2 Beschwerde

1320 | Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision:
Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen | 1,0

1321 | Verfahren über sonstige Beschwerden im anwaltsgerichtlichen Verfahren, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind:
Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen
Von dem Rechtsanwalt wird eine Gebühr nur erhoben, wenn gegen ihn rechtskräftig eine anwaltsgerichtliche Maßnahme verhängt worden ist. | 50,00 EUR



Unterabschnitt 3 Verfahren wegen eines bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts

1330 | Anwaltsgerichtliches Verfahren mit Urteil bei Verhängung einer Maßnahme | 1,5

1331 | Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Androhung oder die Festsetzung eines Zwangsgelds nach § 57 Abs. 3 i. V. m. § 163 Satz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung:
Der Antrag wird verworfen oder zurückgewiesen | 240,00 EUR

1332 | Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rüge nach § 74a Abs. 1 i. V. m. § 163 Satz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung:
Der Antrag wird verworfen oder zurückgewiesen | 240,00 EUR



Abschnitt 4 Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

1400 | Verfahren über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör:
Die Rüge wird in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen | 50,00 EUR

 (keine frühere Fassung vorhanden)