Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 31b BRAO vom 01.01.2016

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 31b BRAO, alle Änderungen durch Artikel 1 SyndAnwNRG am 1. Januar 2016 und Änderungshistorie der BRAO

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 31b BRAO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2016 geltenden Fassung
§ 31b BRAO n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2517
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 31b (neu)


(Text neue Fassung)

§ 31b Europäisches Rechtsanwaltsverzeichnis


vorherige Änderung

 


Die Bundesrechtsanwaltskammer ermöglicht über die Suche nach § 31 Absatz 2 Satz 3 hinaus über das auf den Internetseiten der Europäischen Kommission bestehende elektronische Suchsystem (Europäisches Rechtsanwaltsverzeichnis) den Abruf derjenigen im Gesamtverzeichnis eingetragenen Angaben, die Gegenstand des Europäischen Rechtsanwaltsverzeichnisses sind.

 (keine frühere Fassung vorhanden)