interne Verweise§ 74 BRAO Rügerecht des Vorstandes (vom 01.08.2022) ... anwaltsgerichtlichen Verfahrens nicht erforderlich erscheint. § 113 Absatz 5, die §§ 113b und 118c Absatz 2 sowie die §§ 118d bis 118f sind entsprechend ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 1 BRAORefG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (vom 09.04.2022) ... folgenden Angaben eingefügt: „§ 113a Leitungspersonen § 113b Rechtsnachfolger". l) Die Angabe zu § 115 wird wie folgt gefasst: ... eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens nicht erforderlich erscheint. § 113 Absatz 5, die §§ 113b und 118c Absatz 2 sowie die §§ 118d bis 118f sind entsprechend anzuwenden." ... 1 bis 5 sind auf zugelassene Berufsausübungsgesellschaften entsprechend anzuwenden. Die §§ 113b und 118c Absatz 2 sowie die §§ 118d bis 118f gelten entsprechend." 31. ... werden." 32. Nach § 113 werden die folgenden §§ 113a und 113b eingefügt: „§ 113a Leitungspersonen Leitungspersonen einer ... die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung gehört. § 113b Rechtsnachfolger Im Fall einer Gesamtrechtsnachfolge oder einer partiellen ... 118f Verfahrenseintritt von Rechtsnachfolgern Im Fall einer Rechtsnachfolge ( § 113b ) treten Rechtsnachfolger der Berufsausübungsgesellschaft in diejenige Lage des ...
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