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Zitierungen von § 59j BRAO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 59j BRAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 59c BRAO Berufsausübungsgesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe (vom 16.03.2023)
... die Ausübung des jeweiligen nichtanwaltlichen Berufs treten. Die §§ 59d bis 59q gelten nur für Berufsausübungsgesellschaften, die der Ausübung des ...
§ 59f BRAO Zulassung (vom 01.08.2022)
... die Voraussetzungen der §§ 59b, 59c, des § 59d Absatz 5, der §§ 59i und 59j erfüllen, 2. die Berufsausübungsgesellschaft sich nicht in ...
§ 59h BRAO Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Zulassung; Abwickler (vom 01.08.2022)
... Voraussetzungen der §§ 59b, 59c Absatz 1, des § 59d Absatz 5, der §§ 59i, 59j , 59n oder des § 59o nicht mehr erfüllt, es sei denn, dass sie innerhalb einer von der ...
§ 60 BRAO Bildung und Zusammensetzung der Rechtsanwaltskammer (vom 01.08.2022)
... oder Aufsichtsorgans eine bestandskräftige Entscheidung im Sinne des § 59j Absatz 5 Satz 3 ergangen ist oder c) die Geschäftsführungstätigkeit für die ...
§ 207 BRAO Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer und berufliche Stellung; Rücknahme und Widerruf (vom 16.03.2023)
... Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 4 sowie der §§ 12a und 17, der Dritte Teil mit Ausnahme des § 59j Absatz 3 , der Vierte Teil, der Vierte Abschnitt des Fünften Teils, der Sechste, Siebente, Zehnte, ...
§ 207a BRAO Ausländische Berufsausübungsgesellschaften (vom 16.03.2023)
... 1 gelten § 59c Absatz 2, die §§ 59d, 59e, 59f, 59g, 59h, 59i Absatz 2 bis 5 und die §§ 59j , 59m, 59n und 59o entsprechend. § 59j ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass ... 59g, 59h, 59i Absatz 2 bis 5 und die §§ 59j, 59m, 59n und 59o entsprechend. § 59j ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Geschäftsleitung der deutschen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2386
Artikel 2 PartGGuaÄndG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... Berufsausübungsgemeinschaften gilt Satz 1 entsprechend." 3. In § 59j Absatz 1 werden die Wörter „§ 51 Abs. 1 bis 3 und 5 bis 7" durch die ...

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 1 BRAORefG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (vom 09.04.2022)
... „§ 59a Satzungskompetenz". i) Die Angaben zu den §§ 59b bis 59m werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „Zweiter Abschnitt ... 59i Gesellschafter- und Kapitalstruktur von Berufsausübungsgesellschaften § 59j Geschäftsführungsorgane; Aufsichtsorgane § 59k ... Daneben kann die Ausübung des jeweiligen nichtanwaltlichen Berufs treten. Die §§ 59d bis 59q gelten nur für Berufsausübungsgesellschaften, die der Ausübung des ... die Voraussetzungen der §§ 59b, 59c, des § 59d Absatz 5, der §§ 59i und 59j erfüllen, 2. die Berufsausübungsgesellschaft sich nicht in ... Voraussetzungen der §§ 59b, 59c Absatz 1, des § 59d Absatz 5, der §§ 59i, 59j , 59n oder des § 59o nicht mehr erfüllt, es sei denn, dass sie innerhalb einer von der ... zur Ausübung von Gesellschafterrechten bevollmächtigen. § 59j Geschäftsführungsorgane; Aufsichtsorgane (1) Nur Rechtsanwälte oder ... oder Aufsichtsorgans eine bestandskräftige Entscheidung im Sinne des § 59j Absatz 5 Satz 3 ergangen ist oder c) die Geschäftsführungstätigkeit für die ... 1 gelten § 59c Absatz 2, die §§ 59d, 59e, 59f, 59g, 59h, 59i Absatz 2 bis 5 und die §§ 59j , 59m, 59n und 59o entsprechend. § 59j ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der ... 59e, 59f, 59g, 59h, 59i Absatz 2 bis 5 und die §§ 59j, 59m, 59n und 59o entsprechend. § 59j ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Geschäftsleitung der deutschen ...

Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
Artikel 4 RDAufStG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... die Wörter „Dritte und" durch die Wörter „Dritte Teil mit Ausnahme des § 59j Absatz 3 , der" ersetzt. 8. Dem § 207a Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 1 AnwBerRÄndG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... „die Pflichten bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt" eingefügt. 21. § 59j wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird aufgehoben. b) Der ...
Anlage 1 AnwBerRÄndG (zu Artikel 1 Nummer 63)
...  § 59h Erlöschen der Zulassung § 59i Kanzlei § 59j Berufshaftpflichtversicherung § 59k Firma § 59l Vertretung vor ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 139 10. ZustAnpV Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... 31b, 33 Absatz 2 Satz 1, § 51 Absatz 6 Satz 1 und Absatz 8, § 51a Absatz 3, § 59j Absatz 3, § 107 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 109 Absatz 2 Satz 1, § 112a ...