Zitierungen von § 115b BRAO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 115b BRAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 66 BRAO Verlust der Wählbarkeit (vom 01.08.2022)
... (§ 114 Absatz 1 Nummer 5) oder 6. bei wem in den letzten fünf Jahren nach § 115b von einer anwaltsgerichtlichen Ahndung abgesehen wurde, sofern ohne die anderweitige Ahndung ...
§ 74 BRAO Rügerecht des Vorstandes (vom 01.08.2022)
... Verfahrens nicht erforderlich erscheint. § 113 Absatz 2 und 4, die §§ 115b und 118 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 118a und 118b gelten entsprechend. ...
§ 74a BRAO Antrag auf anwaltsgerichtliche Entscheidung (vom 01.08.2022)
... Verfahrens nicht erforderlich. Treten die Voraussetzungen, unter denen nach § 115b von einer anwaltsgerichtlichen Ahndung abzusehen ist oder nach § 118 Abs. 2 ein ...
§ 139 BRAO Entscheidung des Anwaltsgerichts (vom 01.08.2022)
... als Berufsausübungsgesellschaft (§ 59h Absatz 1) erloschen ist; 2. wenn nach § 115b von einer anwaltsgerichtlichen Ahndung abzusehen ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 1 BRAORefG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (vom 09.04.2022)
... (§ 114 Absatz 1 Nummer 5) oder 6. bei wem in den letzten fünf Jahren nach § 115b von einer anwaltsgerichtlichen Ahndung abgesehen wurde, sofern ohne die anderweitige Ahndung ... 2 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: „§ 113 Absatz 2 und 4, die §§ 115b und 118 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 118a und 118b gelten entsprechend. Für die ... „eine Pflichtverletzung nach § 113 Absatz 1 bis 3" ersetzt. 37. § 115b wird wie folgt gefasst: „§ 115b Anderweitige Ahndung Von einer ... 1 bis 3" ersetzt. 37. § 115b wird wie folgt gefasst: „ § 115b Anderweitige Ahndung Von einer anwaltsgerichtlichen Ahndung ist abzusehen, wenn ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Anlage 1 AnwBerRÄndG (zu Artikel 1 Nummer 63)
...  § 115a Rüge und anwaltsgerichtliche Maßnahme § 115b Anderweitige Ahndung § 115c Vorschriften für Geschäftsführer von ...


Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed