Zitierungen von §§ 215 bis 237 BRAO

Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 215 bis 237 BRAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 1 RAuNOBRÄndG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
...  68. Die §§ 211 und 212 werden aufgehoben. 69. § 215 wird wie folgt gefasst: „§ 215 Übergangsregelungen (1) Die ... 212 werden aufgehoben. 69. § 215 wird wie folgt gefasst: „§ 215 Übergangsregelungen (1) Die vor dem 1. September 2009 eingeleiteten ...

Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2517
Artikel 1 SyndAnwNRG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... Eintragung für jede der Tätigkeiten zu erfolgen." 4. Dem § 215 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Die Verpflichtung der ...


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