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Anlage 1 - Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV)

neugefasst durch B. v. 24.03.1987 BGBl. I S. 1045; zuletzt geändert durch Artikel 25 Abs. 2 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Geltung ab 15.04.1978; FNA: 2126-9-6 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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Anlage 1 Gliederung der Bilanz *)



Aktivseite   
A.Anlagevermögen:  
 I. Immaterielle Vermögensgegenstände  
 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte (KUGr. 0901)
  
 2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
(KUGr. 0902)
  
 3. Geschäfts- oder Firmenwert (KUGr. 0903)  
 4. geleistete Anzahlungen (KUGr. 091)  
 II. Sachanlagen:  
 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebs-
bauten auf fremden Grundstücken (KGr. 01;
KUGr. 050, 053)
  
 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten einschließlich der Wohn-
bauten auf fremden Grundstücken (KGr. 03,
KUGr. 052; KUGr. 053, soweit nicht unter 1.)
  
 3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
ohne Bauten (KGr. 04)
  
 4. technische Anlagen (KGr. 06)   
 5. Einrichtungen und Ausstattungen (KGr. 07)   
 6. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
(KGr. 08)
  
 III. Finanzanlagen:  
 1. Anteile an verbundenen Unternehmen
(KUGr. 092) **)
  
 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
(KUGr. 093) **)
  
 3. Beteiligungen (KUGr. 094)   
 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht (KUGr. 095) **)
  
 5. Wertpapiere des Anlagevermögens
(KUGr. 096)
  
 6. sonstige Finanzanlagen (KUGr. 097),
davon bei Gesellschaftern bzw. dem Kranken-
hausträger
  
B.Umlaufvermögen:  
 I. Vorräte:  
 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (KUGr. 100-105)   
 2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
(KUGr. 106)
  
 3. fertige Erzeugnisse und Waren (KUGr. 107)   
 4. geleistete Anzahlungen (KGr. 11)   
 II. Forderungen und sonstige Vermögens-
gegenstände:
  
 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(KGr. 12),
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr
  
 2. Forderungen an Gesellschafter bzw. den Kran-
kenhausträger (KUGr. 160),
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr
  
 3. Forderungen nach dem Krankenhausfinanzie-
rungsrecht (KGr. 15),
davon nach der BPflV
(KUGr. 151),
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr
  
 4. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
(KUGr. 161) **),
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr
  
 5. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht
(KUGr. 162) **),
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr
  
6.Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital (KUGr. 164) **)   ...
 7. sonstige Vermögensgegenstände (KUGr. 163),
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr
  
 III. Wertpapiere des Umlaufvermögens (KGr. 14), ...
davon Anteile an verbundenen Unternehmen
(KUGr. 140) **)
  
 IV. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und
Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
(KGr. 13)
  
C.Ausgleichsposten nach dem KHG:   
 1. Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
(KUGr. 180)
  
 2. Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung
(KUGr. 181)
  
D.Rechnungsabgrenzungsposten:  
 1. Disagio (KUGr. 170)   
 2. andere Abgrenzungsposten (KUGr. 171)   
E.Aktive latente Steuern (KGr. 19)**)   
F.Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung   
G.Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   
   .......................


Passivseite
  
A.Eigenkapital:  
 1. Eingefordertes Kapital (KUGr. 2003)   
 Gezeichnetes Kapital (KUGr. 2001) ... 
 abzüglich nicht eingeforderter ausstehender Einlagen (KUGr. 2002) ... ...
 2. Kapitalrücklagen (KUGr. 201)   
 3. Gewinnrücklagen (KUGr. 202)   
 4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (KUGr. 203)   
 5. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag (KUGr. 204)   
B.Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung
des Sachanlagevermögens:
  
 1. Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG
(KGr. 22)
  
 2. Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen
der öffentlichen Hand (KGr. 23)
  
 3. Sonderposten aus Zuwendungen Dritter (KGr. 21)   
C.Rückstellungen:  
 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Ver-
pflichtungen (KGr. 27)
  
 2. Steuerrückstellungen (KUGr. 280)   
 3. sonstige Rückstellungen (KUGr. 281)   
D.Verbindlichkeiten:  
 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
(KGr. 34),
davon gefördert nach dem
KHG,
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
  
 2. erhaltene Anzahlungen (KGr. 36),
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
  
 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun-
gen (KGr. 32),
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
  
 4. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener
Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
(KGr. 33),
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
  
 5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bzw. dem Krankenhausträger (KUGr. 370),
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
  
 6. Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinan-
zierungsrecht (KGr. 35),
davon nach der BPflV
(KUGr. 351),
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
  
 7. Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen
zur Finanzierung des Anlagevermögens
(KUGr. 371),
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
  
 8. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unter-
nehmen (KUGr. 372) **),
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
  
 9. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
(KUGr. 373) **),
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
  
 10. sonstige Verbindlichkeiten (KUGr. 374),
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
....................... 
E.Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KGr. 24)   
F.Rechnungsabgrenzungsposten (KGr. 38)   
G.Passive latente Steuern (KGr. 39)**)   
   .......................


Haftungsverhältnisse: ...



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*)
Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Bilanz.
**)
Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.





 

Frühere Fassungen von Anlage 1 KHBV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 31.12.2010 (16.06.2011)Artikel 1 Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen
vom 09.06.2011 BGBl. I S. 1041
aktuell vorher 29.05.2009Artikel 13 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
vom 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
aktuellvor 29.05.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 KHBV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 KHBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KHBV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 KHBV Anwendungsbereich (vom 23.07.2015)
... in Anspruch, so haben sie bei der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung die Bilanz nach Anlage 1 , die Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 und den Anlagennachweis nach Anlage 3 zu gliedern. ... Handelsgesetzbuchs mit der Maßgabe angewendet werden, daß in der Bilanz nach Anlage 1 und im Anlagennachweis nach Anlage 3 nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten ...
§ 4 KHBV Jahresabschluß (vom 01.01.2017)
... dem Anhang einschließlich des Anlagennachweises. Die Bilanz ist nach der Anlage 1 , die Gewinn- und Verlustrechnung nach der Anlage 2, der Anlagennachweis nach der Anlage 3 zu ...
§ 10 KHBV Ordnungswidrigkeiten (vom 12.08.2021)
...  1. entgegen § 1 Abs. 3 Satz 2 a) die Bilanz nicht nach Anlage 1 , b) die Gewinn- und Verlustrechnung nicht nach Anlage 2 oder c) den ...
§ 11 KHBV Übergangsvorschrift (vom 01.01.2017)
... zum Handelsgesetzbuch nach dem 31. Dezember 2008 beginnen. Die Anlagen 1 und 4 in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung sind letztmals auf einen Jahresabschluss ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
Artikel 13 BilMoG Änderung sonstigen Bundesrechts
... für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. Die Anlagen 1 und 4 in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) ... ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das nach dem 31. Dezember 2009 beginnt. Die Anlagen 1 und 4 in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung sind letztmals auf einen Jahresabschluss ... 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch gilt entsprechend." 3. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Die Aktivseite wird wie folgt geändert:  ...

Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen
V. v. 09.06.2011 BGBl. I S. 1041
Artikel 1 RechVÄndV Änderung der Krankenhaus-Buchführungsverordnung
...  2. § 11 Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die Anlagen 1 und 4 mit den Änderungen, die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 ... zum Handelsgesetzbuch nach dem 31. Dezember 2008 beginnen." 3. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Der Aktivposten A wird gestrichen. b) Der ...