Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2011 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 4 - Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz (PTSG)

§ 4 Auskunfts- und Informationspflicht



(1) Durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie können Unternehmen nach § 2 zu Auskünften und Informationen über Anlagen, Produkte und die Leistungsfähigkeit verpflichtet werden, soweit dies zu dem in § 1 genannten Zweck erforderlich ist.

(2) Der nach diesen Rechtsverordnungen zu Auskünften und Informationen Verpflichtete kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozeßordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. Der zur Auskunft Verpflichtete ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.

(3) Die nach Absatz 1 erlangten Erkenntnisse und Unterlagen dürfen nicht für ein Besteuerungsverfahren, ein Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat oder ein Bußgeldverfahren wegen einer Steuerordnungswidrigkeit verwendet werden. Die Vorschriften der §§ 93, 97, 105 Abs. 1, des § 111 Abs. 5 in Verbindung mit § 105 Abs. 1 sowie des § 116 Abs. 1 der Abgabenordnung gelten insoweit nicht.

(4) Die Unternehmen nach § 2 haben dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen nach Maßgabe einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Störungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Kunden haben, unverzüglich mitzuteilen.

(5) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Voraussetzungen und den Umfang festzulegen, unter welchen Mitteilungen durch die Unternehmen nach § 2 zu erfolgen haben.



Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 4 PTSG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 271 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 PTSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 PTSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PTSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 PTSG Entschädigungen (vom 08.11.2006)
... die den Unternehmen für Leistungen auf Grund der Verpflichtungen nach den §§ 4 und 8 entstehen, wird eine Entschädigung nicht gewährt. (5) Abweichend von ...
§ 13 PTSG Bußgeldvorschriften
... § 3 Abs. 1, § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 1 oder b) nach § 4 Abs. 1 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese ... Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, 2. entgegen § 4 Abs. 4 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 4 Abs. 5 eine Mitteilung nicht, nicht ... 2. entgegen § 4 Abs. 4 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 4 Abs. 5 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 271 9. ZustAnpV Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz
...  In § 3 Abs. 1, 4 Satz 1 und Abs. 5 Nr. 1 erster Halbsatz, § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 5 Satz 1 und 2, § 6 Abs. 1 und 2 Satz 1, §§ 7, 9 Abs. 1 und ...

Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970
Artikel 3 2. EnWRNG Änderung sonstiger Gesetze und Rechtsverordnungen
... Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen" ersetzt. (8) In § 4 Abs. 4, § 9 Abs. 3 Satz 2 und § 15 des Post- und ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Post- und Telekommunikations-Zivilschutzverordnung (PTZSV)
V. v. 23.10.1996 BGBl. I S. 1539; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 506
Eingangsformel PTZSV
... Grund des § 4 Abs. 1 und 5 sowie des § 9 Abs. 1 und 2 des Post- und ...
§ 12 PTZSV Auskunfts- und Informationspflicht
... In Erfüllung ihrer Auskunfts- und Informationspflicht nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes haben die in § 1 genannten Unternehmen der Regulierungsbehörde auf ...
§ 17 PTZSV Auskunfts- und Informationspflicht über Schutzräume
... Erfüllung ihrer Auskunfts- und Informationspflicht nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes haben die in § 1 genannten Unternehmen der Regulierungsbehörde auf ...

Post- und Telekommunikationsauskunftsverordnung (PTKAuskV)
V. v. 22.04.2003 BGBl. I S. 545; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 506
Eingangsformel PTKAuskV
... Grund des § 4 Abs. 1 und 5 des Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetzes vom 14. September 1994 (BGBl. ...