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§ 10 - Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz (PTSG)

§ 10 Feldpost



(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann durch Rechtsverordnung geeignete Unternehmen nach § 2 Nr. 1 und 2 verpflichten, die Postversorgung der Streitkräfte bei nationalen und internationalen Einsätzen durch personelle und materielle Unterstützung der Feldpost der Bundeswehr sicherzustellen.

(2) Die Verpflichtung auf Grund dieser Verordnung erstreckt sich nicht auf die Verwendung von Beschäftigten der nach § 2 Nr. 1 und 2 verpflichteten Unternehmen im Ausland.





 

Frühere Fassungen von § 10 PTSG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 271 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 10 PTSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 PTSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PTSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 PTSG Entschädigungen (vom 08.11.2006)
... Unternehmen durch Dienstleistungen auf Grund von Rechtsverordnungen nach den §§ 3 und 10 sowie für Dienstleistungen innerhalb des üblichen Dienstleistungsangebotes auf Grund von ...
§ 13 PTSG Bußgeldvorschriften
...  einer Rechtsverordnung a) nach § 3 Abs. 1, § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 1 oder b) nach § 4 Abs. 1 zuwiderhandelt, soweit sie ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 271 9. ZustAnpV Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz
... § 5 Satz 1 und 2, § 6 Abs. 1 und 2 Satz 1, §§ 7, 9 Abs. 1 und 2 Satz 1, § 10 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz des Post- und ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Feldpostverordnung 1996 (FpV 1996)
V. v. 23.10.1996 BGBl. I S. 1543; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 506
Eingangsformel FpV 1996
... Grund des § 10 des Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetzes vom 14. September 1994 (BGBl. I S. 2325, ...

Post- und Telekommunikations-Zivilschutzverordnung (PTZSV)
V. v. 23.10.1996 BGBl. I S. 1539; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 506
§ 1 PTZSV Verpflichtung
... anbieten und auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 1 bis 3 oder nach § 10 des Gesetzes besonderen Verpflichtungen unterworfen worden ...
§ 14 PTZSV Schutzraumprogramm
... der Telekommunikation entsprechend einer Verordnung nach § 3 Abs. 1 bis 3 oder nach § 10 des Gesetzes aufrechtzuerhalten. Diese Arbeitsstätten werden dann von den Unternehmen mit ...