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Zitierungen von § 9 SachenRBerG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 SachenRBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SachenRBerG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 SachenRBerG Betroffene Rechtsverhältnisse
... erfolgt nach dem Einigungsvertrag und dem Vermögenszuordnungsgesetz und auf ein in § 9 Abs. 2 Nr. 2 genanntes Wohnungsunternehmen nach dem Wohnungsgenossenschafts-Vermögensgesetz, ...
§ 14 SachenRBerG Berechtigte und Verpflichtete
... Nutzer und Grundstückseigentümer berechtigt und verpflichtet. Kommen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 mehrere Personen als Nutzer in Betracht, ist im Verhältnis zueinander derjenige ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6679/v95306.htm