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Zitierungen von § 68 SachenRBerG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 68 SachenRBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SachenRBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 SachenRBerG Bodenwertermittlung in besonderen Fällen
... zu ermitteln. Für die Bemessung der Entschädigung für den Rechtsverlust ist § 68 entsprechend anzuwenden. (4) Ein im Plangebiet belegenes nicht bebautes und ...
§ 24 SachenRBerG Wohn-, Gewerbe- und Industriebauten ohne Klärung der Eigentumsverhältnisse
... den Ankauf der Restflächen verlangen. Der Kaufpreis ist nach den §§ 19, 20 und 68 zu bestimmen. Der Anspruch nach Satz 1 kann nicht vor dem 1. Januar 2000 geltend gemacht werden. ...
§ 61 SachenRBerG Grundsatz
... verlangen, wenn der Inhalt des Angebots den Bestimmungen der §§ 65 bis 74 entspricht. (2) Der Grundstückseigentümer kann vom Nutzer den Ankauf ...
§ 69 SachenRBerG Preisanhebung bei kurzer Restnutzungsdauer des Gebäudes
... Der nach § 68 zu bestimmende Kaufpreis ist auf Verlangen des Grundstückseigentümers wegen kurzer ...
§ 71 SachenRBerG Nachzahlungsverpflichtungen
... kann im Falle des Verkaufs zum regelmäßigen Preis (§ 68 ) verlangen, daß sich der Nutzer ihm gegenüber verpflichtet, die Differenz zu dem ...
§ 109 SachenRBerG Tauschvertrag über Grundstücke
... finden auf den Tauschvertrag die Vorschriften über den Ankauf in den §§ 65 bis 74 entsprechende ...
 
Zitat in folgenden Normen

Entschädigungsgesetz (EntschG)
neugefasst durch B. v. 13.07.2004 BGBl. I S. 1658; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 11 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 10 EntschG Einnahmen des Entschädigungsfonds
... wurden, mindestens der im Zeitpunkt des Verkaufs geltende Kaufpreis gemäß § 68 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes; 12. Vermögenswerte, die nach § 1b des ...

Investitionsvorranggesetz (InVorG)
neugefasst durch B. v. 04.08.1997 BGBl. I S. 1996; zuletzt geändert durch Artikel 588 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 16 InVorG Anspruch des Berechtigten auf den Gegenwert des Vermögensgegenstandes
... Verkehrswert zu zahlen (Absatz 1 Satz 3 und 4, Absatz 3), auf das nach den §§ 43, 48, 68 bis 73 und 118 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes erzielbare Entgelt. (6) Berechtigt ...