(1) Der Vorbereitungsdienst umfasst
- 1.
- eine fachtheoretische Ausbildung (Einführungslehrgang und Abschluss- lehrgang) von insgesamt 8 Monaten und
- 2.
- eine berufspraktische Ausbildung von 16 Monaten.
Während der berufspraktischen Ausbildung werden praxisbezogene Lehrveranstaltungen von insgesamt mindestens drei Monaten Dauer durchgeführt.
(2) Der Einführungslehrgang schließt mit der Zwischenprüfung ab.