§ 28 Anzeigepflicht
Der Luftfahrzeugführer hat dem Halter des Luftfahrzeugs die bei dem Betrieb des Luftfahrzeugs festgestellten Mängel des Luftfahrzeugs unverzüglich anzuzeigen.
interne Verweise§ 57 LuftBO Ordnungswidrigkeiten (vom 01.03.2013) ... Klarliste nicht, nicht richtig oder nicht vollständig durchführt; e) § 28 dem Halter Mängel des Luftfahrzeugs nicht unverzüglich anzeigt; f) § ...
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