(2) Der Unternehmer muß das Personal eingehend in die ihm übertragenen Aufgaben und Pflichten einweisen. Das gilt insbesondere bei Einführung neuer Luftfahrzeugmuster und für Flüge auf neuen Strecken.
... der Aufsichtsbehörde nicht vorlegt, ändert oder ergänzt; b) § 40 Abs. 1 die Ausübung einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit ohne gültige Erlaubnis ... Tätigkeit ohne gültige Erlaubnis zuläßt; c) § 40 Abs. 2 das Flugbetriebspersonal nicht oder nicht ausreichend einweist; d) § 41 ...