§ 6a (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 6a WpDPV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
V. v. 12.01.2007 BGBl. I S. 45
Artikel 1 1. WpDPVÄndV ... „§ 36 Abs. 1 Satz 8" ersetzt. 5. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „§ 6a Depotprüfung Auf die Prüfung ... 5. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „§ 6a Depotprüfung Auf die Prüfung des Depotgeschäfts nach § 36 Abs. 1 ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
V. v. 24.10.2007 BGBl. I S. 2499
Artikel 1 2. WpDPVÄndV ... geltend gemacht wurden, ist auch hierüber zu berichten." 7. § 6a wird aufgehoben. 8. Die Anlage (Fragebogen) wird durch die neue Anlage im Anhang zu ...
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