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§ 6a - Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV)

V. v. 16.12.2004 BGBl. I S. 3515; aufgehoben durch § 22 V. v. 17.01.2018 BGBl. I S. 140
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 4110-4-10 Börsenvorschriften
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§ 6a (aufgehoben)


§ 6a hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung V. v. 24. Oktober 2007 BGBl. I S. 2499 m.W.v. 1. November 2007

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Frühere Fassungen von § 6a WpDPV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.11.2007Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
vom 24.10.2007 BGBl. I S. 2499
aktuell vorher 01.01.2007 (26.01.2007)Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
vom 12.01.2007 BGBl. I S. 45
aktuellvor 01.01.2007 (26.01.2007)früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 6a WpDPV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6a WpDPV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpDPV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
V. v. 12.01.2007 BGBl. I S. 45
Artikel 1 1. WpDPVÄndV
... „§ 36 Abs. 1 Satz 8" ersetzt. 5. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „§ 6a Depotprüfung Auf die Prüfung ... 5. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „§ 6a Depotprüfung Auf die Prüfung des Depotgeschäfts nach § 36 Abs. 1 ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
V. v. 24.10.2007 BGBl. I S. 2499
Artikel 1 2. WpDPVÄndV
... geltend gemacht wurden, ist auch hierüber zu berichten." 7. § 6a wird aufgehoben. 8. Die Anlage (Fragebogen) wird durch die neue Anlage im Anhang zu ...


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