Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 23.01.2018 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 1 - Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV)

V. v. 16.12.2004 BGBl. I S. 3515; aufgehoben durch § 22 V. v. 17.01.2018 BGBl. I S. 140
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 4110-4-10 Börsenvorschriften
|

§ 1 Geltungsbereich


§ 1 hat 4 frühere Fassungen und wird in 4 Vorschriften zitiert

(1) 1Diese Verordnung gilt für die Prüfung der Einhaltung

1.
der Meldepflichten nach § 9, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 9 Abs. 3, des Wertpapierhandelsgesetzes (Meldepflichten) und der Anzeigepflichten nach § 10 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes,

2.
der in Abschnitt 6, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 31 Absatz 11, § 31a Absatz 8, § 31b Absatz 2, § 31c Absatz 3, § 33 Absatz 4, § 33a Absatz 9, § 34 Absatz 4, § 34a Absatz 5, § 34b Absatz 8 und § 34d Absatz 6 des Wertpapierhandelsgesetzes, sowie der in der Verordnung (EG) Nr. 1287/2006 der Kommission vom 10. August 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufzeichnungspflichten für Wertpapierfirmen, die Meldung von Geschäften, die Markttransparenz, die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel und bestimmte Begriffe im Sinne dieser Richtlinie (ABl. EU Nr. L 241 S. 1) geregelten Pflichten (Verhaltensregeln)

3.
(aufgehoben)

durch Wertpapierdienstleistungsunternehmen. 2Sie gilt auch für die Prüfung der Einhaltung der nach § 36a Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes entsprechend anwendbaren Pflichten durch Zweigniederlassungen im Sinne des § 53b des Kreditwesengesetzes, die Wertpapierdienstleistungen erbringen.

(2) Diese Verordnung gilt auch für die Prüfung des Depotgeschäfts nach § 36 Abs. 1 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes und für die Prüfung der Verwahrstellenfunktion nach § 68 Absatz 7 und 8 des Kapitalanlagengesetzbuchs.


Text in der Fassung des Artikels 27 AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG) G. v. 4. Juli 2013 BGBl. I S. 1981 m.W.v. 22. Juli 2013

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 1 WpDPV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.07.2013Artikel 27 AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG)
vom 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
aktuell vorher 01.06.2013Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
vom 14.05.2013 BGBl. I S. 1264
aktuell vorher 01.11.2007Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
vom 24.10.2007 BGBl. I S. 2499
aktuell vorher 01.01.2007 (26.01.2007)Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
vom 12.01.2007 BGBl. I S. 45
aktuellvor 01.01.2007 (26.01.2007)früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 1 WpDPV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 WpDPV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpDPV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage WpDPV (zu § 5 Absatz 6) Fragebogen gemäß § 5 Absatz 6 WpDPV (vom 01.06.2013)
... 34d Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 WpHG §§ 1 , 2, 3 und 6 MaAnzV Sachkunde und erforderliche Zuverlässigkeit der Mitar-  ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
V. v. 14.05.2013 BGBl. I S. 1264
Artikel 1 3. WpDPVÄndV
... (BGBl. I S. 2499) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: ...

Erste Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
V. v. 12.01.2007 BGBl. I S. 45
Artikel 1 1. WpDPVÄndV
... vom 16. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3515) wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
V. v. 24.10.2007 BGBl. I S. 2499
Artikel 1 2. WpDPVÄndV
... Verordnung vom 12. Januar 2007 (BGBl. I S. 45), wird wie folgt geändert: 1. § 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:  ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed