§ 10
Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.
interne Verweise§ 9a BTÄO ... 1 Nr. 2 oder 3 zurückgenommen oder widerrufen worden ist oder die gemäß § 10 auf die Approbation verzichtet hat und die einen Antrag auf Wiedererteilung der Approbation ...
§ 13 BTÄO (vom 19.04.2017) ... 6. Satz 2 gilt entsprechend für die Entgegennahme der Verzichtserklärung nach § 10 . (3) Die Entscheidungen nach § 9a trifft die zuständige ...
§ 15b BTÄO (vom 19.04.2017) ... ausgeübt worden ist. Für die Entgegennahme der Verzichtserklärung nach § 10 gilt Satz 2 entsprechend. Die Entscheidungen über die Erteilung oder Versagung ... Ernährung und Landwirtschaft getroffen werden. (8) § 4 Absatz 1c, die §§ 10 , 13a und 13b gelten ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Gesetz zur Änderung der Bundes-Tierärzteordnung
G. v. 11.04.2017 BGBl. I S. 817
Artikel 1 3. BTÄOÄndG ... oder zuletzt ausgeübt worden ist. Für die Entgegennahme der Verzichtserklärung nach § 10 gilt Satz 2 entsprechend. Die Entscheidungen über die Erteilung oder Versagung einer ... Ernährung und Landwirtschaft getroffen werden. (8) § 4 Absatz 1c, die §§ 10 , 13a und 13b gelten entsprechend. § 15c (1) Abweichend von § 11a ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
G. v. 02.12.2007 BGBl. I S. 2686
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