Artikel 79 - Gesundheits-Reformgesetz (GRG)

G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477; zuletzt geändert durch Artikel 105 G. v. 27.04.1993 BGBl. I S. 512
Geltung ab 01.01.1989; FNA: 860-5-1 Sozialgesetzbuch
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Artikel 79 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 79 wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1989 in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 5 nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2 bis 7) (Aufhebung von Vorschriften)

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Zitierungen von Artikel 79 GRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 79 GRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 437 10. ZustAnpV Änderung des Gesetzes über die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen
... Gliederungsnummer 8230-23, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 79 Absatz 6 Nummer 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477) geändert worden ist, ...


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