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§ 3 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 04.03.1991 BGBl. I S. 533; aufgehoben durch § 56 V. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2732
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 402-24-8-1-1 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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§ 3 Begriffsbestimmungen



Im Sinne dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:

1.
Objekte sind Gebäude, sonstige Bauwerke, Anlagen, Freianlagen und raumbildende Ausbauten.

2.
Neubauten und Neuanlagen sind neu zu errichtende oder neu herzustellende Objekte.

3.
Wiederaufbauten sind die Wiederherstellung zerstörter Objekte auf vorhandenen Bau- oder Anlageteilen. Sie gelten als Neubauten, sofern eine neue Planung erforderlich ist.

4.
Erweiterungsbauten sind Ergänzungen eines vorhandenen Objekts, zum Beispiel durch Aufstockung oder Anbau.

5.
Umbauten sind Umgestaltungen eines vorhandenen Objekts mit wesentlichen Eingriffen in Konstruktion oder Bestand.

6.
Modernisierungen sind bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes eines Objekts, soweit sie nicht unter die Nummern 4, 5 oder 10 fallen, jedoch einschließlich der durch diese Maßnahmen verursachten Instandsetzungen.

7.
Raumbildende Ausbauten sind die innere Gestaltung oder Erstellung von Innenräumen ohne wesentliche Eingriffe in Bestand oder Konstruktion. Sie können im Zusammenhang mit Leistungen nach den Nummern 2 bis 6 anfallen.

8.
Einrichtungsgegenstände sind nach Einzelplanung angefertigte nicht serienmäßig bezogene Gegenstände, die keine wesentlichen Bestandteile des Objekts sind.

9.
Integrierte Werbeanlagen sind der Werbung an Bauwerken dienende Anlagen, die fest mit dem Bauwerk verbunden sind und es gestalterisch beeinflussen.

10.
Instandsetzungen sind Maßnahmen zur Wiederherstellung des zum bestimmungsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes (Soll-Zustandes) eines Objekts, soweit sie nicht unter Nummer 3 fallen oder durch Maßnahmen nach Nummer 6 verursacht sind.

11.
Instandhaltungen sind Maßnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustandes eines Objekts.

12.
Freianlagen sind planerisch gestaltete Freiflächen und Freiräume sowie entsprechend gestaltete Anlagen in Verbindung mit Bauwerken oder in Bauwerken.



 

Zitierungen von § 3 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 HOAI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HOAI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 HOAI Leistungsbild Objektplanung für Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten
... vereinbart werden. (4) Bei Umbauten und Modernisierungen im Sinne des § 3 Nr. 5 und 6 können neben den in Absatz 2 erwähnten Besonderen Leistungen insbesondere ...
§ 23 HOAI Verschiedene Leistungen an einem Gebäude
... Leistungen bei Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten oder raumbildenden Ausbauten (§ 3 Nr. 3 bis 5 und 7) gleichzeitig durchgeführt, so sind die anrechenbaren Kosten für jede ...
§ 24 HOAI Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden
... Honorare für Leistungen bei Umbauten und Modernisierungen im Sinne des § 3 Nr. 5 und 6 sind nach den anrechenbaren Kosten nach § 10, der Honorarzone, der der Umbau oder ... als vereinbart. (2) Werden bei Umbauten und Modernisierungen im Sinne des § 3 Nr. 5 und 6 erhöhte Anforderungen in der Leistungsphase 1 bei der Klärung der ...
§ 51 HOAI Anwendungsbereich
...  3. Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus, ausgenommen Freianlagen nach § 3 Nr. 12, 4. Bauwerke und Anlagen für Ver- und Entsorgung mit Gasen, ... 1. Anlagen des Straßenverkehrs, ausgenommen Freianlagen nach § 3 Nr. 12, 2. Anlagen des Schienenverkehrs, 3.  ...
§ 55 HOAI Leistungsbild Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
... nach § 6 zu berechnen. (5) Bei Umbauten und Modernisierungen im Sinne des § 3 Nr. 5 und 6 von Ingenieurbauwerken können neben den in Absatz 2 erwähnten Besonderen ...
§ 59 HOAI Umbauten und Modernisierung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
... Honorare für Leistungen bei Umbauten und Modernisierungen im Sinne des § 3 Nr. 5 und 6 sind bei Ingenieurbauwerken nach den anrechenbaren Kosten nach § 52, der ...
§ 64 HOAI Leistungsbild Tragwerksplanung
... Leistungsphase --- (4) Bei Umbauten und Modernisierungen im Sinne des § 3 Nr. 5 und 6 kann neben den in Absatz 3 erwähnten Besonderen Leistungen insbesondere ...
§ 66 HOAI Auftrag über mehrere Tragwerke und bei Umbauten
... 6 des § 64 um 90 vom Hundert zu mindern. (5) Bei Umbauten nach § 3 Nr. 5 ist bei Gebäuden und Ingenieurbauwerken eine Erhöhung des nach § 65 ...
§ 73 HOAI Leistungsbild Technische Ausrüstung
...  (4) Bei Umbauten und Modernisierungen im Sinne des § 3 Nr. 5 und 6 können neben den in Absatz 3 erwähnten Besonderen Leistungen insbesondere ...
§ 76 HOAI Umbauten und Modernisierungen von Anlagen der Technischen Ausrüstung
... Honorare für Leistungen bei Umbauten und Modernisierungen im Sinne des § 3 Nr. 5 und 6 sind nach den anrechenbaren Kosten nach § 69, der Honorarzone, der der Umbau oder ...