Bewertung der Grundleistungen in v.H. der Honorare | |
1. Landschaftsanalyse | 20 |
2. Landschaftsdiagnose | 20 |
3. Entwurf | 50 |
4. Endgültige Planfassung | 10 |
Grundleistungen | Besondere Leistungen |
1. Landschaftsanalyse | |
Erfassen und Darstellen in Text und Karten der a) natürlichen Grundlagen b) Landschaftsgliederung - Naturräume - Ökologische Raumeinheiten c) Flächennutzung d) Geschützten Flächen und Einzelbestandteile der Natur | |
2. Landschaftsdiagnose | |
Bewerten der ökologischen Raumeinheiten und Darstellen in Text und Karten hinsichtlich a) Naturhaushalt b) Landschaftsbild - naturbedingt - anthropogen c) Nutzungsauswirkungen, insbesondere Schäden an Naturhaushalt und Landschaftsbild d) Empfindlichkeit der Ökosysteme, beziehungsweise einzelner Landschaftsfaktoren e) Zielkonflikte zwischen Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einerseits und raumbeanspruchenden Vorhaben andererseits | |
3. Entwurf | |
Darstellung der Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Text und Karten mit Begründung a) Ziele der Landschaftsentwicklung nach Maßgabe der Empfindlichkeit des Naturhaushalts - Bereiche ohne Nutzung oder mit naturnaher Nutzung - Bereiche mit extensiver Nutzung - Bereiche mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung - Bereiche städtisch-industrieller Nutzung b) Ziele des Arten- und Biotopschutzes c) Ziele zum Schutz und zur Pflege abiotischer Landschaftsfaktoren d) Sicherung und Pflege von Schutzgebieten und Einzelbestandteilen von Natur und Landschaft e) Pflege-, Gestaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur - Sicherung überörtlicher Grünzüge - Grünordnung im Siedlungsbereich - Landschaftspflege einschließlich des Arten- und Biotopschutzes sowie des Wasser-, Boden- und Klimaschutzes - Sanierung von Landschaftsschäden f) Grundsätze einer landschaftsschonenden Landnutzung g) Leitlinien für die Erholung in der freien Natur h) Gebiete, für die detaillierte landschaftliche Planungen erforderlich sind - Landschaftspläne - Grünordnungspläne - Landschaftspflegerische Begleitpläne Abstimmung des Entwurf mit dem Auftraggeber | |
4. Endgültige Planfassung | |
Mitwirkung bei der Einarbeitung von Zielen der Landschafts- entwicklung in Programme und Pläne im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 3 des Raumordnungsgesetzes |