| Bewertung der Grundleistungen in v. H. der Honorare | |
| 1. Zusammenstellen der Ausgangsbedingungen | 1 bis 5 |
| 2. Ermitteln der Planungsgrundlagen | 20 bis 50 |
| 3. Konzept der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen | 20 bis 40 |
| 4. Endgültige Planfassung | 5 |
| Grundleistungen | Besondere Leistungen |
| 1. Zusammenstellen der Ausgangsbedingungen | |
| Abgrenzen des Planungsbereichs Zusammenstellen der planungsrelevanten Unterlagen, insbesondere - ökologische und wissenschaftliche Bedeutung des Planungsbereichs - Schutzzweck - Schutzverordnungen - Eigentümer | |
| 2. Ermitteln der Planungsgrundlagen | |
| Erfassen und Beschreiben der natürlichen Grundlagen Ermitteln von Beeinträchtigungen des Planungsbereichs | Flächendeckende detaillierte Vegetationskartierung Eingehende zoologische Erhebungen einzelner Arten oder Artengruppen |
| 3. Konzept der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen | |
| Erfassen und Darstellen von - Flächen, auf denen eine Nutzung weiter betrieben werden soll - Flächen, auf denen regelmäßig Pflegemaßnahmen durchzuführen sind - Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Standortverhältnisse - Maßnahmen zur Änderung der Biotopstruktur Vorschläge für - gezielte Maßnahmen zur Förderung bestimmter Tier- und Pflanzenarten - Maßnahmen zur Lenkung des Besucherverkehrs - Maßnahmen zur Änderung der rechtlichen Vorschriften - die Durchführung der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Hinweise für weitere wissenschaftliche Untersuchungen Kostenschätzung der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Abstimmen der Konzepte mit dem Auftraggeber | |
| 4. Endgültige Planfassung | |
| Darstellen des Pflege- und Entwicklungsplans in der vorgeschriebenen Fassung in Text und Karte | |