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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.07.2006 aufgehoben

§ 13 - Dritte Verordnung zum Waffengesetz (3. WaffV)

neugefasst durch B. v. 02.09.1991 BGBl. I S. 1872; aufgehoben durch § 43 V. v. 13.07.2006 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 7133-3-2-9 Waffen
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§ 13



(1) Die Zulassungsbehörde hat dem Zulassungsinhaber die Verwendung eines Zulassungszeichens vorzuschreiben.

(2) Das Zulassungszeichen setzt sich aus dem in der Anlage II Abbildung 5, 6 oder 7 vorgesehenen Zeichen und einer Kennummer zusammen. Die Kennummer besteht aus einer fortlaufenden Nummer. Bei pyrotechnischer Munition gehört zum Zulassungszeichen außerdem die Klassenbezeichnung "PM I" oder "PM II".

(3) Der Zulassungsinhaber hat dauerhaft und deutlich sichtbar auf jedem nachgebauten Stück und bei pyrotechnischer Munition auf jeder kleinsten Verpackungseinheit das vorgeschriebene Zulassungszeichen anzubringen. Das Zulassungszeichen darf nicht auf einem Teil angebracht werden, der üblicherweise zum Austausch bestimmt ist. Soweit sich das Zulassungszeichen auf der pyrotechnischen Munition wegen deren geringer Größe oder aus sonstigen technischen Gründen nicht anbringen läßt, genügt die Anbringung auf der kleinsten Verpackungseinheit.

(4) (weggefallen)



 

Zitierungen von § 13 3. WaffV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 3. WaffV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. WaffV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 3. WaffV
... 13 des Gesetzes und nach § 20 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) und § 13 Abs. 3, 2. die Prüfung der Funktionssicherheit und die ...
§ 12 3. WaffV
...  die Geltungsdauer der Zulassung, 5. das Zulassungszeichen nach § 13 Absatz 2. (3) Die Zulassung ist mit der Auflage zu verbinden, einen Auszug des ...
§ 14 3. WaffV
... soll die in § 12 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Angaben, die Kennnummer nach § 13 Abs. 2 Satz 1 und die Bezeichnung der zugehörigen Gebrauchsmunition enthalten.  ...
§ 31 3. WaffV
... 2 die Nachweise über die Prüfung nicht aufbewahrt, 2. § 13 Abs. 3 über die Anbringung des vorgeschriebenen Zulassungszeichens auf nachgebauten ...