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Zitierungen von § 15 RVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 RVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 61 RVG Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen (vom 01.01.2026)
... weiter anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 vor dem 1. Januar 2026 erteilt oder der Rechtsanwalt vor diesem Zeitpunkt gerichtlich bestellt ...
Anlage 1 RVG (zu § 2 Abs. 2) Vergütungsverzeichnis (vom 28.11.2025)
... die Gebühr 3100 (1) Soweit in den Fällen der Nummer 2 der sich nach § 15 Abs. 3 RVG ergebende Gesamtbetrag der Verfahrensgebühren die Gebühr 3100 übersteigt, wird der ... festzustellen (§ 278 Abs. 6 ZPO). Soweit in den Fällen der Nummer 2 der sich nach § 15 Abs. 3 RVG ergebende Gesamtbetrag der Verfahrensgebühren die Gebühr 3200 übersteigt, wird der ... für jede der genannten Tätigkeiten gesondert, soweit nichts anderes bestimmt ist. § 15 RVG bleibt unberührt. Das Beschwerdeverfahren gilt als besondere Angelegenheit. (4) Wird dem ... Gebühr entsteht für jede Tätigkeit gesondert, soweit nichts anderes bestimmt ist. § 15 RVG bleibt unberührt. (3) Wird dem Rechtsanwalt die Verteidigung für das Verfahren ... entsteht für jede einzelne Tätigkeit gesondert, soweit nichts anderes bestimmt ist. § 15 RVG bleibt unberührt. (3) Wird dem Rechtsanwalt die Verteidigung oder Vertretung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
2. Justizmodernisierungsgesetz
G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3416; zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840
Artikel 20 2. JustizModG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367), wird wie folgt geändert: 1. In § 15 Abs. 6 werden nach den Wörtern „einzelnen Handlungen" die Wörter „oder ...
2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 8 2. KostRMoG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... Angabe „10 Euro" durch die Angabe „15 Euro" ersetzt. 6. § 15 Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben. 7. § 16 wird wie folgt geändert: ...
Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
G. v. 08.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 318
Artikel 14 ZStrWuPRÄndG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... weiter anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 vor dem 1. Januar 2026 erteilt oder der Rechtsanwalt vor diesem Zeitpunkt gerichtlich bestellt ...
Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 7 RAuNOBRÄndG Änderung kostenrechtlicher Vorschriften
... wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 15 folgende Angabe eingefügt: „§ 15a Anrechnung einer ... oder zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden." 3. Nach § 15 wird folgender § 15a eingefügt: „§ 15a Anrechnung einer ...
Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2182
Artikel 6 KapMuGRG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... „§ 41a Vertreter des Musterklägers". 2. Dem § 15 Absatz 5 wird folgender Satz angefügt: „Satz 2 gilt entsprechend, wenn ein ... b) In der Vorbemerkung 3.2.2 Nummer 1 Buchstabe e wird die Angabe „§ 15 " durch die Angabe „§ 20" ersetzt. c) Nach Nummer 3337 wird ...
Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 6 WehrRÄndG 2008 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
... für jede einzelne Tätigkeit gesondert, soweit nichts anderes bestimmt ist. § 15 RVG bleibt unberührt. (3) Wird dem Rechtsanwalt die Verteidigung oder Vertretung ...
Zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
G. v. 16.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 240
Artikel 8 2. KapMuGRG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 15 Absatz 5 Satz 3 wird jeweils die Angabe „§ 23" durch die Angabe „§ 26" ersetzt. ...
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