Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2017 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 6 - Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG)

G. v. 19.12.1986 BGBl. I S. 2610; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966
Geltung ab 31.12.1986; FNA: 2129-16 Umweltschutz
| |

§ 6 Bestimmung von Dosiswerten und Kontaminationswerten



(1) Zur Erreichung des in § 1 Nr. 2 genannten Zwecks wird das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ermächtigt,

1.
Dosiswerte,

2.
Kontaminationswerte,

3.
Berechnungsverfahren und Annahmen, die der Bestimmung von Dosiswerten und Kontaminationswerten zugrunde gelegt werden,

durch Rechtsverordnung festzulegen, soweit nicht Dosis- oder Kontaminationswerte in Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften geregelt sind. Rechtsverordnungen nach den Nummern 1 und 2 ergehen im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Gesundheit, für Ernährung und Landwirtschaft und für Wirtschaft und Energie.

(2) Rechtsverordnungen nach Absatz 1 bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Soweit Regelungen noch nicht bestehen oder bestehende Regelungen zur Erreichung des in § 1 Nr. 2 genannten Zwecks nicht angemessen sind, können bei Eilbedürftigkeit im Falle eines Ereignisses mit nicht unerheblichen radiologischen Auswirkungen die Rechtsverordnungen ohne die Zustimmung des Bundesrates und ohne das Einvernehmen der zu beteiligenden Bundesministerien erlassen werden; sie treten spätestens zwei Monate nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft. Ihre Geltungsdauer kann nur durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates und im Einvernehmen mit den zu beteiligenden Bundesministerien verlängert werden. Rechtsverordnungen nach Satz 2, die bestehende Regelungen ändern, sind unverzüglich aufzuheben, wenn es der Bundesrat verlangt.





 

Frühere Fassungen von § 6 StrVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 91 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 12.04.2008Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzvorsorgegesetzes
vom 08.04.2008 BGBl. I S. 686
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 64 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 6 StrVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 StrVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StrVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 StrVG Verbote und Beschränkungen bei Lebensmitteln, Futtermitteln, Arzneimitteln und sonstigen Stoffen (vom 08.09.2015)
... und für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung zur Einhaltung der nach § 6 bestimmten Kontaminationswerte 1. das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, ... und für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung zur Einhaltung der nach § 6 bestimmten Kontaminationswerte 1. das Inverkehrbringen von Arzneimitteln und deren ... und für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung zur Einhaltung der nach § 6 bestimmten Kontaminationswerte 1. das Verfüttern oder Inverkehrbringen von ... und für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung zur Einhaltung der nach § 6 bestimmten Dosiswerte oder Kontaminationswerte 1. die Verwertung von Abfall oder die ... (4) Für den Erlaß von Rechtsverordnungen nach den Absätzen 1 bis 3 gilt § 6 Abs. 2 entsprechend. (5) Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus ...
§ 8 StrVG Befugnisse im grenzüberschreitenden Verkehr
... Verkehrs beauftragten Behörden sind berechtigt, zur Einhaltung der nach § 6 bestimmten Kontaminationswerte die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzvorsorgegesetzes
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 686
Artikel 1 1. StrVGÄndG Änderung des Strahlenschutzvorsorgegesetzes
... Abschnitt" wird durch die Angabe „Abschnitt 3" ersetzt. 8. § 6 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) Die Angabe „§ 1" wird ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 64 9. ZustAnpV Strahlenschutzvorsorgegesetz
... vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), wird wie folgt geändert: 1. In § 6 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter „und Soziale Sicherung, für Verbraucherschutz, ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 91 10. ZustAnpV Änderung des Strahlenschutzvorsorgegesetzes
... „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit" ersetzt. 2. § 6 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung zur Strahlenschutzvorsorge bei radioaktiv kontaminierten Luftfahrzeugen (Luftfahrzeuge-EilV)
V. v. 19.03.2011 BAnz. Nr. 45 S. 1084;
Eingangsformel Luftfahrzeuge-EilV
... Grund des § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 2 des Strahlenschutzvorsorgegesetzes vom ...