§ 17 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 17 StrVG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzvorsorgegesetzes
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 686
Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung zur Übertragung von Meß- und Auswerteaufgaben nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz
V. v. 03.08.1989 BGBl. I S. 1582; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 686
§ 2 StrVGMAÜV ... Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 17 des Strahlenschutzvorsorgegesetzes auch im Land ...
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