§ 41a (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 41a TKG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 43a TKG Verträge (vom 14.02.2020) ... 3. das angebotene Mindestniveau der Dienstqualität und gegebenenfalls anderer nach § 41a festgelegter Parameter für die Dienstqualität, 4. Informationen über ...
§ 149 TKG Bußgeldvorschriften (vom 02.04.2021) ... oder nicht rechtzeitig zur Kenntnis gibt, 7a. einer Rechtsverordnung nach § 41a Absatz 1 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1963
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
G. v. 03.05.2012 BGBl. I S. 958, 1717
Artikel 1 TKGuaÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes ... g) Nach der Angabe zu § 41 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 41a Netzneutralität". h) Nach der Angabe zu § 43a wird folgende Angabe ... 42 Absatz 4 Satz 3 auferlegt werden." 32. Nach § 41 wird folgender § 41a eingefügt: „§ 41a Netzneutralität (1) Die ... 32. Nach § 41 wird folgender § 41a eingefügt: „§ 41a Netzneutralität (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, in einer ... 3. das angebotene Mindestniveau der Dienstqualität und gegebenenfalls anderer nach § 41a festgelegter Parameter für die Dienstqualität, 4. Informationen über ... Nummern 7a bis 7h eingefügt: „7a. einer Rechtsverordnung nach § 41a Absatz 1 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ...
Gesetz zur Neufassung der Regelungen über Funkanlagen und zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes sowie zur Aufhebung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1947
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