§ 92 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 92 TKG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
G. v. 03.05.2012 BGBl. I S. 958, 1717
Artikel 1 TKGuaÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes ... von Sende- oder sonstigen Telekommunikationsanlagen". q) Die Angabe zu § 92 wird wie folgt gefasst: „§ 92 (weggefallen)". r) Nach der ... q) Die Angabe zu § 92 wird wie folgt gefasst: „§ 92 (weggefallen)". r) Nach der Angabe zu § 109 wird folgende Angabe ... und Identifizierungsgeräte unterstützen," eingefügt. 82. § 92 wird aufgehoben. 83. § 93 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6833/a97124.htm