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§ 134 - Telekommunikationsgesetz (TKG)

§ 134 Einleitung, Beteiligte



(1) Die Beschlusskammer leitet ein Verfahren von Amts wegen oder auf Antrag ein.

(2) An dem Verfahren vor der Beschlusskammer sind beteiligt

1.
der Antragsteller,

2.
die Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, gegen die sich das Verfahren richtet,

3.
die Personen und Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden und die die Bundesnetzagentur auf ihren Antrag zu dem Verfahren beigeladen hat.





 

Frühere Fassungen von § 134 TKG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 10.05.2012Artikel 1 Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
vom 03.05.2012 BGBl. I S. 958
aktuell vorher 24.02.2007Artikel 2 Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
vom 18.02.2007 BGBl. I S. 106
aktuellvor 24.02.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 134 TKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 134 TKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 133 TKG Sonstige Streitigkeiten zwischen Unternehmen (vom 10.05.2012)
... 130 bleibt hiervon unberührt. (4) Die §§ 126 bis 132 und 134 bis 137 gelten entsprechend. --- Anm. d. Red.: *) Änderung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
G. v. 03.05.2012 BGBl. I S. 958, 1717
Artikel 1 TKGuaÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... 1 Satz 2, § 86 Absatz 1 Satz 1, § 127 Absatz 1 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1, § 134 Absatz 2 Nummer 2 die Wörter „Telekommunikationsdiensten für die ...

Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
G. v. 18.02.2007 BGBl. I S. 106
Artikel 2 TelekRÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... 4 und Abs. 3, § 132 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1, § 133 Abs. 2 Satz 1 und 2, § 134 Abs. 2 Nr. 3, § 137 Abs. 1, § 138 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 ...

Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)
G. v. 04.11.2016 BGBl. I S. 2473; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 5 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1947
Artikel 1 DigiNetzG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... 117 Veröffentlichung von Weisungen". c) Nach der Angabe zu § 134 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 134a Verfahren der nationalen ... Die bisherigen Absätze 2 bis 4 werden die Absätze 3 bis 5. 23. Nach § 134 wird folgender § 134a eingefügt: „§ 134a Verfahren der nationalen ...